BAG VOM 10.05.1974 - 1 ABR 57/73
Die Erforderlichkeit der Schulung von Mitgliedern der JAV bemißt sich nach denselben Kriterien wie diejenige von Betriebsratsmitgliedern.
Die Teilnahme eines Jugendvertreters an einer Schulungsveranstaltung bedarf der Beschlußfassung durch den Betriebsrat.