BVerwG 09.07.2007 - 6 P 9.06
Auszug aus den Gründen:
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Ferner steht der Teilnahme neu gewählter Personalratsmitglieder an der Veranstaltung "PR 2" nicht entgegen, dass sie zuvor bereits eine fünftägige Grundschulung besucht haben. Hat die Dienststelle für den Besuch einer ersten fünftägigen Grundschulung Freistellung und Kostenübernahme ausgesprochen oder ist sie gerichtlich rechtskräftig dazu verpflichtet worden, so ist die Überschreitung der in der behördlichen Praxis anerkannten Dauer von fünf Kalendertagen für die Grundschulung (....) sachlich gerechtfertigt, wenn eine weitere Grundschulung Wissen vermittelt, welches für eine ordnungsgemäße Personalratstätigkeit unentbehrlich ist.
Es bleibt daher zu prüfen, ob neu gewählte Mitglieder des Antragstellers, die bereits am fünftägigen Seminar "Einstieg leicht gemacht I" teilgenommen haben, an der weiteren fünftägigen Veranstaltung "PR 2" teilnehmen müssen. Dann muss auch die zweite Veranstaltung grundlegende Inhalte vermitteln, ohne die eine ordnungsgemäße Personalratsarbeit nicht denkbar ist. Zudem muss es sich um Wissen handeln, über welches das Personalratsmitglied nicht bereits aufgrund seines Besuchs der ersten Schulungsveranstaltung verfügt.
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