BVerwG 07.07.1993 - 6 P 15.91

Leitsätze:

Die Dienststelle ist nicht verpflichtet, die durch die Teilnahme eines vom Personalrat entsandten Beschäftigten an einer Schulungsveranstaltung entstandenen Kosten zu erstatten, wenn der Teilnehmer während der Dauer der Schulungsveranstaltung nicht dem Personalrat der Dienststelle angehörte.

Das gilt auch für Beschäftigte, die sich bei der letzten Personalratswahl der Dienststelle erfolglos um die Mitgliedschaft im Personalrat beworben haben, selbst wenn ihr Nachrücken in den Personalrat wahrscheinlich Ist.

ANSPRECHPARTNERIN

Christine Rosenthal
Juristin (Rechtsassessorin)
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