BVerwG 23.04.1991 - 6 P 19.89

Leitsatz:

Die Teilnahme des (ersten oder einzigen) Stellvertreters des Vorsitzenden eines Personalrats an Schulungsveranstaltungen für Vorsitzende von Personal- und Betriebsräten mit dem Gegenstand "Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen, Verhandlungen und Versammlungen" ist nicht erforderlich im Sinne des § 47 Abs. 5 LPVG BW (= § 46 Abs. 6 BPersVG) solange nicht feststeht, daß er demnächst Vorsitzender werden wird.

ANSPRECHPARTNERIN

Christine Rosenthal
Juristin (Rechtsassessorin)
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