BVerwG 23.04.1991 - 6 P 19.89
Leitsatz:
Die Teilnahme des (ersten oder einzigen) Stellvertreters des Vorsitzenden eines Personalrats an Schulungsveranstaltungen für Vorsitzende von Personal- und Betriebsräten mit dem Gegenstand "Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen, Verhandlungen und Versammlungen" ist nicht erforderlich im Sinne des § 47 Abs. 5 LPVG BW (= § 46 Abs. 6 BPersVG) solange nicht feststeht, daß er demnächst Vorsitzender werden wird.