VG KÖLN 23.06.1997 - 34 K 10183/96.PVL
Leitsatz:
Eine Schulung von Personalratsmitgliedern im Bereich der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit kann insbesondere bei größeren Dienststellen grundsätzlich als erforderlich angesehen werden. Es gehört auch zu den Aufgaben des Personalrats, die Bediensteten sowohl über die eigene Tätigkeit als auch über allgemein interessierende Vorgänge innerhalb der Dienststelle zu informieren. Zur Verbesserung der dienststelleninternen Information und Kommunikation ist deshalb die Schulung mindestens eines Personalratsmitglieds zu einer Fortbildungsveranstaltung erforderlich.