BVerwG 11.07.2006 - 6 PB 8.06
Leitsatz:
Spezialschulungen liegen auch schon dann vor, wenn in bestimmten für die Personalratstätigkeit relevanten Tätigkeitsfeldern Kenntnisse vermittelt werden, die über Grundzüge hinausgehen, insbesondere der Wissensvertiefung und -erweiterung dienen.