BAG 19.07.1995 - 7 ABR 49/94

Leitsatz:

Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung über den Einsatz eines PC für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben nach § 37 Abs. 6 i. V. mit § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen, wenn aktuelle oder absehbare betriebliche bzw. betriebsratsbezogene Anlässe die Schulung des entsandten Betriebsratsmitglieds erfordert haben.

ANSPRECHPARTNERIN

Christine Rosenthal
Juristin (Rechtsassessorin)
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