VG STADE 04.04.2011 - 7 B 384/11
Auszug den Gründen:
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Der Entsendungsbeschluss muss bestimmten Anforderungen genügen. Er muss sich nicht nur auf ein konkretes Mitglied, sondern auch auf eine ganz bestimmte Veranstaltung beziehen. Er muss sich ferner als das Ergebnis der dem Personalrat - unter Beachtung des Gebots der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel - aufgegebenen rechtlichen Prüfung darstellen, ob die Schulung objektiv und subjektiv erforderlich ist; denn nur unter dieser Voraussetzung handelt es sich um notwendige Kosten.
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