BVerwG 14.06.2006 - 6 P 13.05

Leitsätze:

1. Die Arbeitnehmervertreter im Personalrat müssen über Grundkenntnisse im Arbeitsrecht verfügen; der dahingehende Schulungsbedarf eines neu gewählten Personalratsmitgliedes ist daher anzuerkennen, wenn und soweit die entsprechenden Kenntnisse nicht in einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht vermittelt worden sind.

2. Vermittelt eine Schulungsveranstaltung nur teilweise für die Personalratstätigkeit erforderliche Inhalte, so sind die Kosten anteilig von der Dienststelle zu übernehmen.

Wir verwenden auf dieser Website eine Auswahl an Cookies. Wenn Sie "ALLE AKZEPTIEREN" wählen, erklären Sie sich mit der Verwendung aller Cookies einverstanden. Sie können jederzeit unter "Einstellungen" einzelne Cookie-Typen akzeptieren oder ablehnen sowie Ihre Zustimmung widerrufen.

ANSPRECHPARTNERIN

Christine Rosenthal
Juristin (Rechtsassessorin)
Diese Seite empfehlen:            
drucken:  
merken: