BAG VOM 07.06.1989 - 7 ABR 26/88
1. Bei Schulungen, die der Vermittlung von Grundkenntnissen des Betriebsverfassungsrechts dienen, bedarf es im Regelfall keiner näheren Darlegung, daß der Erwerb derartiger Kenntnisse durch ein erstmals gewähltes Betriebsratsmitglied für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist.
2. Das gilt jedoch nicht, wenn die Schulung erst kurz vor dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats stattfindet. In diesem Fall muß dargelegt werden, warum das Betriebsratsmitglied auch unter Berücksichtigung der durch seine bisherige praktische Betriebsratsarbeit bereits erworbenen Kenntnisse der in Frage stehenden Schulung mit dem dafür vorgesehenen Themenkatalog im Hinblick auf die konkrete Situation des Betriebes und die auf den Betriebsrat für den Rest seiner Amtszeit noch zukommenden Aufgaben bedarf.