BAG 28.05.1976 - 1 AZR 116/74
- Entspricht die Dauer einer erforderlichen Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht mehr dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so kann doch der Lohnfortzahlungsanspruch nach § 37 Abs. 2 BetrVG in vollem Umfang gegeben sein.
- Kann eine Schulungsveranstaltung wegen der Themengestaltung oder wegen ihres Zeitplanes nicht in einen erforderlichen und einen nicht erforderlichen Teil aufgeteilt werden, so kommt es für die Gesamtschulung darauf an, ob die erforderlichen Themen überwiegen. An der vom Senat dazu bisher vertretenen Geprägetheorie wird nicht mehr festgehalten.