Leitsatz:
Die in § 37 Abs. 7 Satz 2 BetrVG vorgesehene zusätzliche Woche bezahlter Freistellung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen steht dem erstmals gewählten Betriebsratsmitglied auch bei verkürzter Amtszeit in voller Höhe zu.