RECHTSWISSEN UND FÜHRUNGSKOMPETENZ FÜR BETRIEBRATSVORSITZENDE

Mit unserem neuen Programm "Fit für den Vorsitz 2022" in Kooperation mit der IG Metall steht Ihnen das fundierte Wissen und die Erfahrung ausgewiesener Fachreferent*innen zur Verfügung. Das kommende Jahr wird Betriebsratsvorsitzenden und ihren Stellvertreter*innen (wieder) besondere Herausforderungen bringen: Schließlich konstituieren sich 2022 tausende Gremien in neuer Zusammensetzung und ordnen ihre Aufgabenfelder neu zu.

FÜR SIE BEREIT: WISSEN À LA CARTE 2022

Das neue WISSEN À LA CARTE mit Seminaren unseres Fachbereichs Gewerkschaften öffentlicher Dienst/ver.di NRW steht als Download zu Ihrer Verfügung. Das verlinkte Inhaltsverzeichnis des Heftes erleichtert Ihnen die Handhabung – klicken Sie einfach mal rein: 255 Seiten für Personalräte, Betriebsräte, Mitarbeitervertreter*innen, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Vorsitzende sowie Gleichstellungsbeauftragte und Assistenzkräfte der Interessenvertretung.

VON PROFIS FÜR PROFIS: EXPERT*INNENWISSEN ZUR GESTALTUNG DER ARBEITSWELT

Mit unserem Programm "von profis für profis 2022" nutzen wir das Expert*innenwissen unserer Kolleg*innen von der Technologieberatungsstelle des DGB NRW. Als Referent*innen unserer profis-Seminare stehen Ihnen damit Arbeitswissenschaftler*innen, IT-Spezialist*innen, Rechtsanwält*innen, Gesundheitsexpert*innen oder Softwarearchiktekt*innen und weitere Expert*innen samt ihrer Erfahrung aus ca. 300 Beratungen pro Jahr zur Verfügung.

BETRIEBSRATSWAHL 2022 - TIPPS UND SEMINARE FÜR BETRIEBSRÄTE UND WAHLVORSTÄNDE

Im kommenden Jahr werden mit der Betriebsratswahl wieder in einigen tausend Betrieben die Weichen für eine kompetente Vertretung der Interessen der Beschäftigten gestellt. Eine große Herausforderung für amtierende Betriebsräte, zukünftige Wahlvorstände und alle Kolleg*innen, die sich zu einer Kandidatur entschieden haben! Wir werden euch in Zusammenarbeit mit der IG Metall, ver.di und IG BAU nach Kräften bei euren verantwortungsvollen Aufgaben unterstützen.

NEUES BPersVG IN KRAFT: WAS HEISST DAS FÜR DIE PERSONALRATSARBEIT?

Die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG), das unter anderem die Interessenvertretung der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Bundes - also die Tätigkeit von Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen - regelt, ist nach langer Diskussion am 15. Juni 2021 in Kraft getreten.

ENDLICH: SEMINARE WIEDER IN PRÄSENZ!

Wir freuen uns sehr darauf, Sie wieder "live" begrüßen zu können. Noch im Juni führen wir nach langer Pause die ersten Seminare in Präsenz durch - natürlich unter sorgfältiger Wahrung der aktuell geltenden Schutzmaßnahmen. Ihre Sicherheit schreiben wir dabei groß und setzen auch bei sinkenden Inzidenzen auf Hygienemaßnahmen und Abstandswahrung während des Seminars.

BETRIEBSRÄTEMODERNISIERUNGSGESETZ BESCHLOSSEN

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem geänderten Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes mehrheitlich zugestimmt. Bei aller Kritik im einzelnen ist es erfreulich, dass insbesondere die darin enthaltenen Regelungen zur Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens für Betriebsräte, die Einschränkung der Möglichkeit der Wahlanfechtung durch Arbeitgeber und die Verbesserung des besonderen Kündigungsschutzes für Wahlakteure noch vor der kommenden Betriebsratswahl 2022 Wirkung entfalten können.

IN DER DISKUSSION: DAS WbG-WEITERENTWICKLUNGSGESETZ

Im Februar 2021 haben die im Landtag NRW vertretenen demokratischen Fraktionen einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Weiterbildungsgesetzes NRW eingebracht, am 12. Mai erfolgte nun die Anhörung im Haupt- und Wissenschaftsausschuss. Gut 20 Jahre nach der letzten umfassenden Novellierung des Weiterbildungsgesetzes wird damit die dringend notwendige Überarbeitung eines Gesetzes angefasst, das von enormer Bedeutung für die Weiterbildungseinrichtungen, die Finanzierung von Erwachsenenbildung und damit letztlich auch für die demokratische Teilhabe an Bildung ist.

INTERESSENVERTRETUNG IN ZEITEN DER PANDEMIE: NEUE ONLINE-SEMINARE

Auch ohne die Möglichkeit von Präsenzseminaren brauchen Betriebs- und Personalrät*innen, Jugendvertreter*innen, SBV und MAV solide rechtliche Kenntnissen um ihre Arbeit zu Ihrer eigenen Zufriedenheit und im Interesse der Beschäftigten ausüben zu können: Daher bauen wir unser Online-Angebot aus.

FREISTELLUNG FÜR ONLINE-SEMINARE: NEUES PHÄNOMEN, ALTE GESETZE

Das Betriebsverfassungsgesetz, die Personalvertretungsgesetze oder die gesetzlichen Regelungen für die Freistellung von Schwerbehindertenvertretungen oder Mitarbeitervertretungen traten lange vor der Möglichkeit digitaler Weiterbildung in Kraft. Und trotz Neufassungen und Ergänzungen erwähnt keines der Gesetze ausdrücklich die Freistellung von Interessenvertreter*innen für Online-Seminare.
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