WEITERBILDENDES STUDIUM: JETZT ANMELDEN UND DEN ONLINE-INFOTERMIN NUTZEN!

Im Februar starten wir mit einem neuen Studiengang für Personal- und Betriebsrät*innen "`New Work´– den Wandel der Arbeitswelt mitgestalten!". Das Weiterbildende Studium führen wir in Kooperation mit der Akademie der Ruhr-Universität Bochum durch, die sich unter der Leitung von Prof. Dr. Manfred Wannöffel auf Qualifikationsanforderungen für Interessensvertreter*innen in Unternehmen und Verwaltungen spezialisiert hat.

JETZT DIE PROFIS ZUR GESTALTUNG DER ARBEITSWELT BUCHEN

Wer im Betriebs- oder Personalrat wirklich etwas bewegen will, braucht die richtigen Fähigkeiten und fundiertes Wissen: von profis für profis. Ob es um den fairen und mitbestimmten Einsatz von Künstlicher Intelligenz geht, um moderne und effektive IT-Rahmenvereinbarungen oder die Regelung von Desksharing – bei diesen Themen setzen wir auf die Profis der Technologieberatungsstelle NRW.

MEGATHEMA KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Art, wie wir lernen und arbeiten in einem rasanten Tempo. KI schreibt Texte, beurteilt unsere Bewerbungen und erstellt Lehrmaterialien. Wir holen uns Verstärkung für diese Themen und bieten u.a. in Kooperation mit den Expert*innen der Medienbox NRW Seminare für alle an, die sich vor Desinformation schützen wollen. In Kooperation mit den Profis der TBS NRW liefern wir Betriebs- und Personalrät*innen fundierte Informationen über ihre Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von KI in der Arbeitswelt.

DEINE CHANCE: FORTBILDUNG IN BETRIEBLICHER RESILIENZBERATUNG!

Resilienz ("Widerstandsfähigkeit") ist zurecht in aller Munde: Die Geschwindigkeit des technologischen Wandels bedeutet Stress für Betriebe, Interessenvertretungen und Beschäftigte. Immer mehr Arbeitgeber und Interessenvertretungen setzen daher auf betriebliche Resilienzberater*innen. Unsere Fortbildung in betrieblicher Resilienzberatung bietet dir die Chance auf ein spannendes und zukunftsträchtiges neues Tätigkeitsfeld in deinem Betrieb. Die Expert*innen des Instituts für Gesundheitsförderung machen dich fit für das frühzeitige Erkennen von Überlastungssituationen, die Begleitung von Veränderungsprozessen und die Beratung von Beschäftigten.

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ALLEN FRISCH GEWÄHLTEN PERSONALRATSMITGLIEDERN!

Geschafft! Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in NRW haben ihre Interessenvertretung gewählt. Für euch frisch Gewählte - egal ob erstmals oder wiedergewählt -  ist das eindeutig ein Grund stolz zu sein: Die Kolleg*innen haben euch damit das Vertrauen ausgesprochen, dass ihr ihre Interessen in den kommenden vier Jahren kompetent und nach bestem Wissen und Gewissen vertretet. Damit ihr diese Aufgabe wahrnehmen könnt, habt ihr umfassende Rechte.

GESCHICHTE BEGREIFEN AN DEN ORTEN DER NAZIVERBRECHEN: JETZT!

Die Verharmlosung des Holocausts begegnet uns allen häufig auch in Form von Gedankenlosigkeit oder Unkenntnis: Durch unpassende Nazivergleiche in der Politik, in Alltagsgesprächen oder in Sozialen Netzwerken. Weiterbildung an den Orten der Verbrechen bietet die Möglichkeit, dieses Menschheitsverbrechen nicht nur über den Kopf zu verstehen. Und vielleicht ist die direkte Auseinandersetzung mit den Überresten der Lager in Auschwitz oder Mauthausen; den Orten der ehemaligen Ghettos von Riga oder Warschau notwendig, damit wir auch in unserem Alltag rassistischen und die Nazizeit verharmlosenden Sprüchen wirklich überzeugend entgegentreten können.

GUT INFORMIERT UND HANDLUNGSSTARK: ERFORDERLICHES WISSEN FÜR MITARBEITERVERTRETUNGEN

Für die Interessenvertretungen der Beschäftigten in der evangelischen oder katholischen Kirche gilt das Mitarbeitervertretungsgesetz, analog zum Betriebsverfassungsgesetz bzw. zu den Personalvertretungsgesetzen. Die Mitarbeitervertretung ist demnach ebenso wie ein Betriebs- oder Personalrat verpflichtet, arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Vorgaben einzuhalten. Als Mitglied der MAV haben Sie daher Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Schulungen, die Ihnen die notwendigen Kenntnisse dafür vermitteln.

SBV-TAGUNG 2024: AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNG FÖRDERN

Vor fünf Jahren hat der IG Metall Bezirk NRW gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Metall NRW, den beiden Landschaftsverbänden in NRW und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit dazu aufgerufen, die Ausbildung und Beschäftigung der Menschen mit Behinderung zu verbessern. Am 19. Juni wollen wir mit euch als Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsratsmitgliedern herausfinden, was seither erreicht wurde und welche Beteiligungsmöglichkeiten ihr in der betrieblichen Praxis habt.

ENDLICH GEKLÄRT: SCHULUNG ONLINE ODER IN PRÄSENZ IST SACHE DES BETRIEBS-/PERSONALRATS!

Online-Schulungen und Präsenzseminare haben jeweils ihre Vor- und Nachteile. Aber seit dem 7. Februar ist nun auch durch das Bundesarbeitsgericht geklärt, wer entscheidet, ob ein Mitglied des Betriebs- oder Personalrats sich online oder in Präsenz schulen lässt: Natürlich das Betriebs- bzw. Personalratsgremium und kein Arbeitgeber, keine Dienststelle. Der Beurteilungsspielraum von Interessenvertretungen bei der Auswahl von Seminarformaten ist damit ausdrücklich gestärkt worden und ein weiterer Schritt zur Rechtssicherheit rund um die Freistellung für Online-Seminare getan.

DER 1. MAI IST UNSER TAG!

Am "Tag der Arbeit" finden überall Kundgebungen des DGB statt und es werden wieder hunderttausende Menschen teilnehmen. Doch viele von uns wissen gar nicht mehr, welche historische Bedeutung dieser Tag eigentlich hat. Als größter gewerkschaftlicher Bildungsträger in NRW wollen wir hier mit einem Überblick über die wichtigsten Fakten Klarheit schaffen. Es war der 1. Mai 1886, als in den USA fast 400.000 Arbeiter*innen aus 11.000 Betrieben in den Streik traten, um eine Verkürzung des Arbeitstages auf acht Stunden zu erkämpfen. In Chicago kam es an diesem Tag zum berüchtigten "Haymarket Riot", bei dem die Polizei in die Versammlungsmenge schoss und es mehrere Toten gab.
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