WEIHNACHTSFEIER, ARBEITSRECHTLICH BETRACHTET

Jahresend- oder Weihnachtsfeiern in Betrieben und Dienststellen sollen das Betriebsklima verbessern und den Zusammenhalt der Belegschaft stärken. Die Aussicht auf die Feierlichkeit versetzt die meisten Arbeitnehmer*innen in freudige Erwartung, aber nicht alle. Und auch diejenigen, die sich darauf freuen, haben manchmal Klärungsbedarf: Zählt eine Betriebsfeier arbeitsrechtlich zur Arbeitszeit? Bin ich verpflichtet, daran teilzunehmen? Und welche Konsequenzen kann ein Fehlverhalten auf der Feier haben? Unsere Juristin bringt Licht ins weihnachtliche Dunkel.

EINKOMMEN, ARBEITSZEIT, ALTERSVERSORGUNG: DIE GENDERLÜCKEN SCHLIESSEN SICH ... LANGSAM

Der sogenannte "Gender Pay Gap", die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn von Männern und Frauen, ist laut Statistischem Bundesamt in den letzten 20 Jahren gerade einmal von 22 % auf 18 % gesunken. Neben dieser "Lohnlücke" zu Ungunsten der Frauen gibt es noch weitere Lücken: Die "Rentenlücke" etwa oder die "Geschlechter-Datenlücke". Und gern wird die Verantwortung für ungleiche Einkommen und Renten den Benachteiligten selbst zugeschoben. Um so erfreulicher ist es, dass das Bundesarbeitsgericht nun endlich mit einer gängigen Rechtfertigung für die Unterschiede im Einkommen von Männern und Frauen aufgeräumt hat.

PAUSEN, ÜBERSTUNDEN, RUFBEREITSCHAFT: WAS BEDEUTET DAS BAG-URTEIL ZUR ERFASSUNG DER ARBEITSZEIT?

Drei Jahre nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems verpflichtet sind, hat das Bundesarbeitsgericht eine Grundsatzentscheidung gefällt: Anders als erwartet ist diese Vorgabe nicht über den § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes in das deutsche Arbeitsrecht zu übertragen. Vielmehr verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz, § 3 Abs. 2, die Arbeitgeber zur Erfassung von Beginn und Ende der Arbeitszeit: Zeiterfassung dient dem Arbeitsschutz!

PÄDAGOGISCH ARBEITEN FÜR DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE

Laut Rassismus-Monitor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) vom Mai 2022 glaubt fast die Hälfte der deutschen Bevölkerung an die Existenz menschlicher "Rassen" und ein Drittel der Bevölkerung findet, dass einige Völker oder ethnische Gruppen "von Natur aus fleißiger" seien als andere. Auffällig ist, dass Befragungen abhängig von der Befragungsmethode zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen: Offen rassistische Einstellungen werden bei anonymisierten Befragungen im Schnitt doppelt so häufig geäußert, wie bei telefonischen Befragungen. Vorurteile dieser Art machen natürlich auch vor den Schulen nicht halt.

SEMINARE AN DEN ORTEN DER NAZIVERBRECHEN

2023 setzen wir uns an vier verschiedenen Seminarorten in Osteuropa - Riga, Auschwitz/Krakau, Warschau und Niederschlesien - sowie an KZ-Erinnerungsorten in Nordrhein-Westfalen mit den Verbrechen der Nazis auseinander. Immer seltener gibt es dabei noch die Möglichkeit, Gespräche mit den letzten Zeitzeugen zu führen, mit Überlebenden wie etwa Lidia Maksymowicz, die Auschwitz als Kleinkind überlebte. Umso wichtiger werden Gedenkstätten und materielle Spuren der Verbrechen und des jüdischen Lebens vor dem Holocaust. Die Seminare sind nach dem AWBG NRW ("Bildungsurlaubsgesetz") und weiteren Landesgesetzen anerkannte Veranstaltungen.

FIT FÜR DAS BÜRO DER INTERESSENVERTRETUNG!

Die Arbeit als Assistenz des Betriebs- oder Personalrates oder einer Mitarbeitervertretung ist anspruchsvoll: Fristen nach dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. dem Landes- oder Bundespersonalvertretungsgesetz sind zu überwachen, Formvorschriften müssen bekannt sein und beachtet werden. Neben diesen rechtlichen Anforderungen kommen Sie als Assistenz in einer Interessenvertretung mit unterschiedlichsten Gesprächspartnern in Kontakt, die mit ihren Anliegen ernst genommen werden wollen. Sie organisieren Gremiumssitzungen, verwalten Termine und sind häufig für die Protokollführung zuständig.

BEITRÄGE FÜR EINE LEBENSWERTE ZUKUNFT

Das DGB-Bildungswerk NRW hat als gemeinnütziger Verein mit der Förderung politischer Bildung einen klaren Vereinszweck: Unsere tägliche Arbeit ist von der Überzeugung geprägt, dass Politische Bildung für unsere Demokratie unverzichtbar ist. Zur Erreichung dieses Zieles verbrauchen wir aber auch Ressourcen. Wir lassen Seminarprogramme drucken, unternehmen Dienstreisen, heizen unsere Büros, verbrauchen Strom für Computer, Licht, Drucker ... Bei 70 Beschäftigten und mehreren zehntausend Teilnehmenden pro Jahr kommt da schon einiges zusammen. Daraus leiten wir die Verpflichtung ab, bei unserem Handeln dem Prinzip der Nachhaltigkeit und der Ressourcenschonung einen hohen Stellenwert zukommen zu lassen.

KOMPETENZ FÜR DEN VORSITZ IM BETRIEBSRAT

Wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass sich Betriebs- und Personalratsvorsitzende 2022 mit abgesenkten Raumtemperaturen am Arbeitsplatz befassen müssen? Gleichzeitig bleiben die Herausforderungen, die der Digitalisierungsschub durch die Pandemie mit sich gebracht hatte ebenso auf der Tagesordnung wie die Mammutaufgabe "Transformation". Aber egal ob Sie den Vorsitz in Ihrem Gremium seit Jahren ausfüllen oder erstmals dieses Amt übernommen haben: Beständige Weiterbildung verschafft Ihnen die notwendigen Kenntnisse und die Sicherheit, um Ihr Amt kompetent im Interesse der Beschäftigten auszuüben.

WEITERBILDENDES STUDIUM FÜR INTERESSENVERTRETUNGEN: DEN WANDEL DER ARBEITSWELT MITGESTALTEN

Unser Verständnis von Arbeit verändert sich durch die Digitalisierung in einem rasanten Tempo. Das zentrale Stichwort für diesen Wandel ist "New Work" - ein Konzept, das in der Arbeitswelt Autonomie, Freiheit und Teilhabe an der Gemeinschaft verspricht. Jobsharing, Remote Work oder agile Arbeitsmethoden sind allerdings nicht gleichbedeutend mit flachen Hierarchien, einer guten Work-Life-Balance und Eigenverantwortung der Beschäftigten. In Kooperation mit der Akademie der Ruhr-Universität Bochum vermittelt unser zertifiziertes Weiterbildendes Studium "New Work" die Kenntnisse, die Sie als Betriebs- oder Personalrät*in oder als Mitarbeitervertretung für die Gestaltung dieses Wandels brauchen.

240 SEITEN SEMINARE UND INFORMATIONEN FÜR SIE: WISSEN À LA CARTE 2023

Geschafft: Unser Seminarprogramm in Kooperation mit ver.di 2023 ist gedruckt und auf dem Weg in Betriebe und Dienststellen. Vom Arbeits- und Sozialrecht bis zu Schlüsselkompetenzen in der Interessenvertretung, von Seminaren für Mitarbeitervertretungen bis zu den besonderen Aufgaben für Vorsitzende sind die Weiterbildungsbedarfe von Interessenvertretungen im Öffentlichen Dienst in diesem Programmheft abgebildet. Und weil wir immer besser werden wollen versenden wir mit den gedruckten Exemplaren diesmal auch einen Link zu einer Online-Befragung mit Gewinnmöglichkeit.
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