KOMPETENZ FÜR DEN VORSITZ IM BETRIEBSRAT

Wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass sich Betriebs- und Personalratsvorsitzende 2022 mit abgesenkten Raumtemperaturen am Arbeitsplatz befassen müssen? Gleichzeitig bleiben die Herausforderungen, die der Digitalisierungsschub durch die Pandemie mit sich gebracht hatte ebenso auf der Tagesordnung wie die Mammutaufgabe "Transformation". Aber egal ob Sie den Vorsitz in Ihrem Gremium seit Jahren ausfüllen oder erstmals dieses Amt übernommen haben: Beständige Weiterbildung verschafft Ihnen die notwendigen Kenntnisse und die Sicherheit, um Ihr Amt kompetent im Interesse der Beschäftigten auszuüben.

WEITERBILDENDES STUDIUM FÜR INTERESSENVERTRETUNGEN: DEN WANDEL DER ARBEITSWELT MITGESTALTEN

Unser Verständnis von Arbeit verändert sich durch die Digitalisierung in einem rasanten Tempo. Das zentrale Stichwort für diesen Wandel ist "New Work" - ein Konzept, das in der Arbeitswelt Autonomie, Freiheit und Teilhabe an der Gemeinschaft verspricht. Jobsharing, Remote Work oder agile Arbeitsmethoden sind allerdings nicht gleichbedeutend mit flachen Hierarchien, einer guten Work-Life-Balance und Eigenverantwortung der Beschäftigten. In Kooperation mit der Akademie der Ruhr-Universität Bochum vermittelt unser zertifiziertes Weiterbildendes Studium "New Work" die Kenntnisse, die Sie als Betriebs- oder Personalrät*in oder als Mitarbeitervertretung für die Gestaltung dieses Wandels brauchen.

240 SEITEN SEMINARE UND INFORMATIONEN FÜR SIE: WISSEN À LA CARTE 2023

Geschafft: Unser Seminarprogramm in Kooperation mit ver.di 2023 ist gedruckt und auf dem Weg in Betriebe und Dienststellen. Vom Arbeits- und Sozialrecht bis zu Schlüsselkompetenzen in der Interessenvertretung, von Seminaren für Mitarbeitervertretungen bis zu den besonderen Aufgaben für Vorsitzende sind die Weiterbildungsbedarfe von Interessenvertretungen im Öffentlichen Dienst in diesem Programmheft abgebildet. Und weil wir immer besser werden wollen versenden wir mit den gedruckten Exemplaren diesmal auch einen Link zu einer Online-Befragung mit Gewinnmöglichkeit.

ARBEITSZEITERFASSUNG - WAS GILT NACH DEM BAG-URTEIL?

Mit dem Urteil vom 13.09.2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Verpflichtung der Arbeitgeber zum Erfassen aller Arbeitszeiten festgestellt. Das Urteil geht über bisher geltendes Recht in Deutschland deutlich hinaus und wurde mit einer EU-konformen Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes begründet. Die IG Metall hat eindeutig Stellung bezogen und das Urteil als Unterstützung im Kampf gegen Millionen alljährlich geleisteter, unbezahlter Überstunden begrüßt. Digitale Zeiterfassung ist damit endgültig auf der Tagesordnung der Interessenvertretungen und einige Fragen sind offen.

ARBEIT NEU DENKEN IN DER KOELNMESSE

Am 25. Oktober startet die Orgatec 2022! Mit einem Thementag für Betriebs- und Personalrät*innen, Vertrauensleute der Schwerbehindertenvertretungen, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf der Orgatec laden wir Sie ein, sich mit den Arbeitswelten von morgen auseinanderzusetzen. Die digitale Transformation der Arbeitswelt bringt Herausforderungen für die Interessenvertretung mit sich, die wir in einer abwechslungsreichen Mischung aus Vorträgen, Podiumsdiskussionen und geführten Messerundgängen beleuchten werden.

VON PROFIS FÜR PROFIS 2023: DIGITALISIERUNG GESTALTEN

Als Mitglied im Betriebs- oder Personalrat müssen Sie sich zunehmend mit Fragen am Schnittpunkt von Technik und Mitbestimmung beschäftigen. Künstliche Intelligenz, digitale Personalakten, Cloudlösungen, Dekarbonisierung und Datenschutzfragen erfordern neben Kenntnissen Ihrer Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte auch Verständnis der mit diesen Begriffen verbundenen Technik. Nur so lassen sich Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Datenschutzes oder der Arbeitssicherheit für Beschäftigte in einer sich wandelnden betrieblichen Realität gestalten.

JAV-WAHLEN 2022: DEIN RECHT ALS WAHLVORSTAND

Vom 1.10. -30.11.2022 finden die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung in den Betrieben statt. Abhängig davon, welches Wahlverfahren für deinen Betrieb anzuwenden ist, gibt es dabei einiges an rechtlichen Vorgaben zu beachten. Fehler können sogar zur Anfechtung oder zur "Nichtigkeit" der Wahl führen. Ein Mitglied des Wahlvorstands hat daher einen Rechtsanspruch auf eine Schulung, die das erforderliche Wissen vermittelt. Wir haben einige Infos rund um dein Recht als Mitglied des Wahlvorstands bei den JAV-Wahlen im gewerblichen Bereich zusammengestellt.

SCHWERBEHINDERTE HABEN DIE WAHL

Vom 1. Oktober bis 30.November finden in den Betrieben und Dienststellen die turnusmäßigen Wahlen der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten statt. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) setzt sich für die Eingliederung schwerbehinderter Kolleg*innen ein, steht ihnen helfend und beratend zur Seite und wird in Betrieben oder Dienststellen, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehr als kurzzeitig beschäftigt werden, gewählt. Die Schwerbehindertenvertretung hat wichtige Aufgaben und klar definierte Rechte. Wenn keine Wahl stattfindet hat das daher auch für Arbeitgeber Konsequenzen.

HEIMAT(EN) – ORTE, GEFÜHLE ODER ZUKUNFTSVISIONEN? FACHTAG 2022

„Heimat“ ist das Thema des Fachtags 2022 von "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage (SoR-SmC)" am 21.09.2022 in Bonn. Erstmals wird der Fachtag vom neuen Trägerverbund der Landeskoordination SoR-SmC NRW, der GEW NRW, der Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement (LaSP) und dem DGB-Bildungswerk NRW angeboten, in Zusammenarbeit mit der Landeskoordination SoR-SmC und dem Kommunalen Integrationszentrum Bonn.

ALTERSSICHERUNG ALS THEMA FÜR DIE INTERESSENVERTRETUNG

Wir haben bei den Terminen unserer Seminarreihe "Ausstieg aus dem Erwerbsleben" noch einmal nachgelegt. Ziel der Reihe ist es, Betriebsrät*innen in die Lage zu versetzen, als erste Anlaufstelle im Betrieb Kolleg*innen bei Fragen zur Altersrente und Altersteilzeit sowie zu Leistungen der Sozialversicherungen fundiert weiterhelfen zu können. Die Planung des Ausstiegs aus dem Erwerbsleben ist eine wichtige Beratungsaufgabe der Interessenvertretung. Es kursieren leider etliche Fehleinschätzungen unter den Kolleg*innen, die teuer werden können.
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