Seit dem 01. Mai 2022 sind die neu- und wiedergewählten Mitarbeitervertreter*innen, also die betrieblichen Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht, im Amt. Viele wichtige Aufgaben und Herausforderungen liegen jetzt vor Ihnen und Ihrem Gremium. Damit der Start in die neue Amtszeit gut gelingt, haben wir ein hilfreiches Schulungspaket geschnürt. Die Teilnahme ist Ihr gutes Recht: Als Mitglied der MAV haben Sie einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, die das Wissen vermitteln, das in der Arbeit der Mitarbeitervertretung benötigt wird.