BILDUNGSURLAUB 2023 NOCH NICHT GENOMMEN? WIR HÄTTEN DA NOCH EIN PAAR TIPPS.

Als Arbeitnehmer*in in Nordrhein-Westfalen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung - und zwar bei fortlaufender Entgeltzahlung. Eine wunderbare Möglichkeit mit einem Nachteil: Am Jahresende verfällt Ihr jährlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Eine Übertragung ins nächste Jahr (genauer: Zusammenfassung) ist zwar möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Und warum nicht in diesem Jahr eine der vielen, attraktiven Möglichkeiten nutzen? Ein Tipp: Unser Bildungsurlaub "Düsseldorf. Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadt?".

WAS SIE ALS MITGLIED DES BETRIEBSRATS ÜBER DATENSCHUTZ WISSEN SOLLTEN

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nun auch noch das ergänzende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - der Schutz von Arbeitnehmerdaten ist zweifellos ein hohes Gut, die Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen löst aber nicht bei allen Betriebsrät*innen Begeisterung aus. Hintergrund ist häufig das Gefühl, dass die Bestimmungen zum Datenschutz so komplex sind, dass man als Mitglied des Betriebsrats von Fallstricken umgeben ist und manchmal in der täglichen Arbeit auch ausgebremst wird. Und gab es da nicht sogar dieses Urteil, dass die Kündigung eines Betriebsrats wegen Verstoßes gegen den Arbeitnehmerdatenschutz rechtens war?

AUF DEM WEG ZU EINER KLIMANEUTRALEN STADT!

Sie interessieren sich für nachhaltige Entwicklung und möchten aktiv an der Gestaltung einer klimaneutralen Zukunft teilhaben? Dann ist unser Bildungsurlaubsseminar genau das richtige für Sie! Das DGB-Bildungswerk NRW lädt ein, sich mit uns auf eine spannende Reise zur klimaneutralen Verkehrsentwicklung in Düsseldorf zu begeben.

WEIHNACHTSFEIER, ARBEITSRECHTLICH BETRACHTET

Jahresend- oder Weihnachtsfeiern in Betrieben und Dienststellen sollen das Betriebsklima verbessern und den Zusammenhalt der Belegschaft stärken. Die Aussicht auf die Feierlichkeit versetzt die meisten Arbeitnehmer*innen in freudige Erwartung, aber nicht alle. Und auch diejenigen, die sich darauf freuen, haben manchmal Klärungsbedarf: Zählt eine Betriebsfeier arbeitsrechtlich zur Arbeitszeit? Bin ich verpflichtet, daran teilzunehmen? Und welche Konsequenzen kann ein Fehlverhalten auf der Feier haben? Unsere Juristin bringt Licht ins weihnachtliche Dunkel.

EINKOMMEN, ARBEITSZEIT, ALTERSVERSORGUNG: DIE GENDERLÜCKEN SCHLIESSEN SICH ... LANGSAM

Der sogenannte "Gender Pay Gap", die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn von Männern und Frauen, ist laut Statistischem Bundesamt in den letzten 20 Jahren gerade einmal von 22 % auf 18 % gesunken. Neben dieser "Lohnlücke" zu Ungunsten der Frauen gibt es noch weitere Lücken: Die "Rentenlücke" etwa oder die "Geschlechter-Datenlücke". Und gern wird die Verantwortung für ungleiche Einkommen und Renten den Benachteiligten selbst zugeschoben. Um so erfreulicher ist es, dass das Bundesarbeitsgericht nun endlich mit einer gängigen Rechtfertigung für die Unterschiede im Einkommen von Männern und Frauen aufgeräumt hat.

PAUSEN, ÜBERSTUNDEN, RUFBEREITSCHAFT: WAS BEDEUTET DAS BAG-URTEIL ZUR ERFASSUNG DER ARBEITSZEIT?

Drei Jahre nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems verpflichtet sind, hat das Bundesarbeitsgericht eine Grundsatzentscheidung gefällt: Anders als erwartet ist diese Vorgabe nicht über den § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes in das deutsche Arbeitsrecht zu übertragen. Vielmehr verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz, § 3 Abs. 2, die Arbeitgeber zur Erfassung von Beginn und Ende der Arbeitszeit: Zeiterfassung dient dem Arbeitsschutz!

PÄDAGOGISCH ARBEITEN FÜR DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE

Laut Rassismus-Monitor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) vom Mai 2022 glaubt fast die Hälfte der deutschen Bevölkerung an die Existenz menschlicher "Rassen" und ein Drittel der Bevölkerung findet, dass einige Völker oder ethnische Gruppen "von Natur aus fleißiger" seien als andere. Auffällig ist, dass Befragungen abhängig von der Befragungsmethode zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen: Offen rassistische Einstellungen werden bei anonymisierten Befragungen im Schnitt doppelt so häufig geäußert, wie bei telefonischen Befragungen. Vorurteile dieser Art machen natürlich auch vor den Schulen nicht halt.

SEMINARE AN DEN ORTEN DER NAZIVERBRECHEN

2023 setzen wir uns an vier verschiedenen Seminarorten in Osteuropa - Riga, Auschwitz/Krakau, Warschau und Niederschlesien - sowie an KZ-Erinnerungsorten in Nordrhein-Westfalen mit den Verbrechen der Nazis auseinander. Immer seltener gibt es dabei noch die Möglichkeit, Gespräche mit den letzten Zeitzeugen zu führen, mit Überlebenden wie etwa Lidia Maksymowicz, die Auschwitz als Kleinkind überlebte. Umso wichtiger werden Gedenkstätten und materielle Spuren der Verbrechen und des jüdischen Lebens vor dem Holocaust. Die Seminare sind nach dem AWBG NRW ("Bildungsurlaubsgesetz") und weiteren Landesgesetzen anerkannte Veranstaltungen.

FIT FÜR DAS BÜRO DER INTERESSENVERTRETUNG!

Die Arbeit als Assistenz des Betriebs- oder Personalrates oder einer Mitarbeitervertretung ist anspruchsvoll: Fristen nach dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. dem Landes- oder Bundespersonalvertretungsgesetz sind zu überwachen, Formvorschriften müssen bekannt sein und beachtet werden. Neben diesen rechtlichen Anforderungen kommen Sie als Assistenz in einer Interessenvertretung mit unterschiedlichsten Gesprächspartnern in Kontakt, die mit ihren Anliegen ernst genommen werden wollen. Sie organisieren Gremiumssitzungen, verwalten Termine und sind häufig für die Protokollführung zuständig.

BEITRÄGE FÜR EINE LEBENSWERTE ZUKUNFT

Das DGB-Bildungswerk NRW hat als gemeinnütziger Verein mit der Förderung politischer Bildung einen klaren Vereinszweck: Unsere tägliche Arbeit ist von der Überzeugung geprägt, dass Politische Bildung für unsere Demokratie unverzichtbar ist. Zur Erreichung dieses Zieles verbrauchen wir aber auch Ressourcen. Wir lassen Seminarprogramme drucken, unternehmen Dienstreisen, heizen unsere Büros, verbrauchen Strom für Computer, Licht, Drucker ... Bei 70 Beschäftigten und mehreren zehntausend Teilnehmenden pro Jahr kommt da schon einiges zusammen. Daraus leiten wir die Verpflichtung ab, bei unserem Handeln dem Prinzip der Nachhaltigkeit und der Ressourcenschonung einen hohen Stellenwert zukommen zu lassen.
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