WISSEN À LA CARTE - 2024 SCHLANKER

Unser Seminarprogramm mit und für ver.di NRW erscheint schlanker und aktueller denn je: In der Broschüre haben wir für Sie unsere Programminhalte zusammengestellt. Alle sonstigen Seminarinformationen wie Termine, Orte und Verfügbarkeit rufen Sie online per QR-Code oder per Link ab. So sind Sie immer auf dem aktuellen Stand, auch wenn sich unser Angebot unterjährig erweitert. Damit übernehmen wir auch Verantwortung für Nachhaltigkeit im Umgang mit Ressourcen.

GLÜCKWUNSCH AN DIE TBS NRW!

Mit dem jetzt online verfügbaren Profisprogramm 2024 setzen wir unsere erfolgreiche und langjährige Zusammenarbeit mit der Technologieberatungsstelle beim DGB NRW fort. Diese Kooperation hat sich nachweislich bei der Unterstützung Ihrer Arbeit als Mitglied im Betriebs- oder Personalrat, der Mitarbeitervertretung oder der JAV, als Schwerbehindertenvertretung oder Mitglied im EDV-/IT-Ausschuss bewährt. Hoch motiviert sind wir dabei auch durch das hervorragende Ergebnis, das der TBS NRW für u.a. unser gemeinsames Programm "von profis für profis" bescheinigt wurde.

BIN ICH ALS MITGLIED DES BETRIEBSRATS VERPFLICHTET GRUNDLAGENSEMINARE ZU BESUCHEN?

Klar ist: Jedes Betriebsrats-Mitglied hat das Recht auf den Besuch von Schulungen, die Grundkenntnisse für die Arbeit als Betriebsrat bzw. Betriebsrätin vermitteln. Was alles unter den Begriff "Grundkenntnisse" fällt hat das Bundesarbeitsgericht längst festgestellt, nämlich Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts, Grundkenntnisse zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung und des allgemeinen Arbeitsrechts. Aber bin ich als Mitglied des Betriebsrats zum Besuch von Grundlagenschulungen auch verpflichtet?

UMFRAGE ZUM BILDUNGSURLAUB - MACH MIT!

MIT DIR möchten wir unsere Bildungsangebote attraktiv und vielfältig gestalten. Das geht nur, wenn wir wissen, welche Themen dich bewegen und welche Inhalte dich interessieren. Nimm dir bitte einen Moment Zeit und beantworte unsere Fragen. So hilfst du uns, zukünftig unsere Veranstaltungen nach deinen Wünschen zu entwickeln. Unter allen Antworten werden Einkaufsgutscheine von All-Bio Naturkost ausgelost. MACH MIT!

BILDUNGSURLAUB 2023 NOCH NICHT GENOMMEN? WIR HÄTTEN DA NOCH EIN PAAR TIPPS.

Als Arbeitnehmer*in in Nordrhein-Westfalen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung - und zwar bei fortlaufender Entgeltzahlung. Eine wunderbare Möglichkeit mit einem Nachteil: Am Jahresende verfällt Ihr jährlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Eine Übertragung ins nächste Jahr (genauer: Zusammenfassung) ist zwar möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Und warum nicht in diesem Jahr eine der vielen, attraktiven Möglichkeiten nutzen? Ein Tipp: Unser Bildungsurlaub "Düsseldorf. Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadt?".

WAS SIE ALS MITGLIED DES BETRIEBSRATS ÜBER DATENSCHUTZ WISSEN SOLLTEN

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nun auch noch das ergänzende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - der Schutz von Arbeitnehmerdaten ist zweifellos ein hohes Gut, die Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen löst aber nicht bei allen Betriebsrät*innen Begeisterung aus. Hintergrund ist häufig das Gefühl, dass die Bestimmungen zum Datenschutz so komplex sind, dass man als Mitglied des Betriebsrats von Fallstricken umgeben ist und manchmal in der täglichen Arbeit auch ausgebremst wird. Und gab es da nicht sogar dieses Urteil, dass die Kündigung eines Betriebsrats wegen Verstoßes gegen den Arbeitnehmerdatenschutz rechtens war?

AUF DEM WEG ZU EINER KLIMANEUTRALEN STADT!

Sie interessieren sich für nachhaltige Entwicklung und möchten aktiv an der Gestaltung einer klimaneutralen Zukunft teilhaben? Dann ist unser Bildungsurlaubsseminar genau das richtige für Sie! Das DGB-Bildungswerk NRW lädt ein, sich mit uns auf eine spannende Reise zur klimaneutralen Verkehrsentwicklung in Düsseldorf zu begeben.

WEIHNACHTSFEIER, ARBEITSRECHTLICH BETRACHTET

Jahresend- oder Weihnachtsfeiern in Betrieben und Dienststellen sollen das Betriebsklima verbessern und den Zusammenhalt der Belegschaft stärken. Die Aussicht auf die Feierlichkeit versetzt die meisten Arbeitnehmer*innen in freudige Erwartung, aber nicht alle. Und auch diejenigen, die sich darauf freuen, haben manchmal Klärungsbedarf: Zählt eine Betriebsfeier arbeitsrechtlich zur Arbeitszeit? Bin ich verpflichtet, daran teilzunehmen? Und welche Konsequenzen kann ein Fehlverhalten auf der Feier haben? Unsere Juristin bringt Licht ins weihnachtliche Dunkel.

EINKOMMEN, ARBEITSZEIT, ALTERSVERSORGUNG: DIE GENDERLÜCKEN SCHLIESSEN SICH ... LANGSAM

Der sogenannte "Gender Pay Gap", die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn von Männern und Frauen, ist laut Statistischem Bundesamt in den letzten 20 Jahren gerade einmal von 22 % auf 18 % gesunken. Neben dieser "Lohnlücke" zu Ungunsten der Frauen gibt es noch weitere Lücken: Die "Rentenlücke" etwa oder die "Geschlechter-Datenlücke". Und gern wird die Verantwortung für ungleiche Einkommen und Renten den Benachteiligten selbst zugeschoben. Um so erfreulicher ist es, dass das Bundesarbeitsgericht nun endlich mit einer gängigen Rechtfertigung für die Unterschiede im Einkommen von Männern und Frauen aufgeräumt hat.

PAUSEN, ÜBERSTUNDEN, RUFBEREITSCHAFT: WAS BEDEUTET DAS BAG-URTEIL ZUR ERFASSUNG DER ARBEITSZEIT?

Drei Jahre nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems verpflichtet sind, hat das Bundesarbeitsgericht eine Grundsatzentscheidung gefällt: Anders als erwartet ist diese Vorgabe nicht über den § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes in das deutsche Arbeitsrecht zu übertragen. Vielmehr verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz, § 3 Abs. 2, die Arbeitgeber zur Erfassung von Beginn und Ende der Arbeitszeit: Zeiterfassung dient dem Arbeitsschutz!
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