VOM PFLEGEZEITGESETZ BIS ZUM ELTERNGELD PLUS: ENTLASTUNGSMÖGLICHKEITEN NUTZEN

Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz geben Arbeitnehmer*innen das Recht, sich für die Pflege von Angehörigen bzw. die Organisation dieser Pflege vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Auch Gehaltsrisiken können unter bestimmten Bedingungen abgefedert werden. Allerdings liegen die Tücken hier im Detail. Z.B. gilt der Anspruch bei kurz­zei­ti­ger Ar­beits­ver­hin­de­rung laut Pflegegesetz nicht für Arbeitnehmer*innen in Betrieben mit weniger als 16 Beschäftigten.

GUTE ARBEIT? BESSER MIT EUROPA. BETRIEBS- UND PERSONALRÄTEKONFERENZ ZUR EUROPAWAHL 2024.

In den letzten Wochen zeigen hunderttausende Menschen auf den Straßen in NRW, dass sie für die Demokratie einstehen und sich aktiv gegen die menschenverachtenden Pläne von Rechtspopulisten und Rassisten stellen. Und dennoch ist klar: Einmalige symbolische Aktionen werden nicht ausreichen. Die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern zeigen deutlich, dass weitere Taten folgen müssen. Betriebs- und Personalräte haben hier besondere Handlungsmöglichkeiten und Verantwortung. Auf unserer Konferenz gibt es dazu Impulse von Europäischen Betriebsrät*innen.

JETZT DIE PERSONALRATSWAHLEN KLAR MACHEN!

2024 geht es wieder los: In Hunderten von Dienststellen und Betrieben wird gewählt. Nicht nur die Beschäftigten des Landes NRW, der Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW wählen ihre Personalräte, sondern auch die Beschäftigten der Verwaltungen, Betriebe und Gerichte des Bundes. Personalratswahl ist allerdings nicht gleich Personalratswahl. Je nach gesetzlicher Grundlage – Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NW) oder Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) – gibt es für die Durchführung der Wahl formale Kriterien. Der Teufel steckt dabei im Detail.

WISSEN À LA CARTE - 2024 SCHLANKER

Unser Seminarprogramm mit und für ver.di NRW erscheint schlanker und aktueller denn je: In der Broschüre haben wir für Sie unsere Programminhalte zusammengestellt. Alle sonstigen Seminarinformationen wie Termine, Orte und Verfügbarkeit rufen Sie online per QR-Code oder per Link ab. So sind Sie immer auf dem aktuellen Stand, auch wenn sich unser Angebot unterjährig erweitert. Damit übernehmen wir auch Verantwortung für Nachhaltigkeit im Umgang mit Ressourcen.

GLÜCKWUNSCH AN DIE TBS NRW!

Mit dem jetzt online verfügbaren Profisprogramm 2024 setzen wir unsere erfolgreiche und langjährige Zusammenarbeit mit der Technologieberatungsstelle beim DGB NRW fort. Diese Kooperation hat sich nachweislich bei der Unterstützung Ihrer Arbeit als Mitglied im Betriebs- oder Personalrat, der Mitarbeitervertretung oder der JAV, als Schwerbehindertenvertretung oder Mitglied im EDV-/IT-Ausschuss bewährt. Hoch motiviert sind wir dabei auch durch das hervorragende Ergebnis, das der TBS NRW für u.a. unser gemeinsames Programm "von profis für profis" bescheinigt wurde.

BIN ICH ALS MITGLIED DES BETRIEBSRATS VERPFLICHTET GRUNDLAGENSEMINARE ZU BESUCHEN?

Klar ist: Jedes Betriebsrats-Mitglied hat das Recht auf den Besuch von Schulungen, die Grundkenntnisse für die Arbeit als Betriebsrat bzw. Betriebsrätin vermitteln. Was alles unter den Begriff "Grundkenntnisse" fällt hat das Bundesarbeitsgericht längst festgestellt, nämlich Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts, Grundkenntnisse zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung und des allgemeinen Arbeitsrechts. Aber bin ich als Mitglied des Betriebsrats zum Besuch von Grundlagenschulungen auch verpflichtet?

UMFRAGE ZUM BILDUNGSURLAUB - MACH MIT!

MIT DIR möchten wir unsere Bildungsangebote attraktiv und vielfältig gestalten. Das geht nur, wenn wir wissen, welche Themen dich bewegen und welche Inhalte dich interessieren. Nimm dir bitte einen Moment Zeit und beantworte unsere Fragen. So hilfst du uns, zukünftig unsere Veranstaltungen nach deinen Wünschen zu entwickeln. Unter allen Antworten werden Einkaufsgutscheine von All-Bio Naturkost ausgelost. MACH MIT!

BILDUNGSURLAUB 2023 NOCH NICHT GENOMMEN? WIR HÄTTEN DA NOCH EIN PAAR TIPPS.

Als Arbeitnehmer*in in Nordrhein-Westfalen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung - und zwar bei fortlaufender Entgeltzahlung. Eine wunderbare Möglichkeit mit einem Nachteil: Am Jahresende verfällt Ihr jährlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Eine Übertragung ins nächste Jahr (genauer: Zusammenfassung) ist zwar möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Und warum nicht in diesem Jahr eine der vielen, attraktiven Möglichkeiten nutzen? Ein Tipp: Unser Bildungsurlaub "Düsseldorf. Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadt?".

WAS SIE ALS MITGLIED DES BETRIEBSRATS ÜBER DATENSCHUTZ WISSEN SOLLTEN

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nun auch noch das ergänzende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - der Schutz von Arbeitnehmerdaten ist zweifellos ein hohes Gut, die Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen löst aber nicht bei allen Betriebsrät*innen Begeisterung aus. Hintergrund ist häufig das Gefühl, dass die Bestimmungen zum Datenschutz so komplex sind, dass man als Mitglied des Betriebsrats von Fallstricken umgeben ist und manchmal in der täglichen Arbeit auch ausgebremst wird. Und gab es da nicht sogar dieses Urteil, dass die Kündigung eines Betriebsrats wegen Verstoßes gegen den Arbeitnehmerdatenschutz rechtens war?

AUF DEM WEG ZU EINER KLIMANEUTRALEN STADT!

Sie interessieren sich für nachhaltige Entwicklung und möchten aktiv an der Gestaltung einer klimaneutralen Zukunft teilhaben? Dann ist unser Bildungsurlaubsseminar genau das richtige für Sie! Das DGB-Bildungswerk NRW lädt ein, sich mit uns auf eine spannende Reise zur klimaneutralen Verkehrsentwicklung in Düsseldorf zu begeben.
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