UNTERSTÜTZUNG BEI DER PERSONALRATSWAHL 2020 PER APP!

Mit unserer Wahlhelfer-App für die Personalratswahlen 2020 nach dem LPVG haben Sie schon vor dem Besuch einer Wahlvorstandsschulung Orientierung über Fragen z.B. der Freistellung für Wahlvorstandsmitglieder und zur Kostenübernahme für diese Schulungen. Die App enthält außerdem einen Fristenrechner, mit dem sich einige wichtige terminliche Eckpunkte der Wahlen schnell bestimmen lassen.

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ UND INDUSTRIE 4.0

Produktionsmanagementsysteme sind seit Längerem in den Betrieben in NRW im Einsatz. Zunehmend werden sie als Grundlage für die Realisierung von Industrie 4.0. genutzt. Die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) und als Business Intelligence (BI) bekannter Analysesysteme bieten dem Betrieb neue Möglichkeiten - und stellen Betriebsrät*innen vor neue Aufgaben!

STARKE HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR MITARBEITERVERTRETER*INNEN!

Mitarbeitervertretung (MAV)? In der evangelischen und der katholischen Kirche gelten Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz nicht. Die betriebliche Mitbestimmung wird durch die kircheneigenen Bestimmungen "Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)" für die Katholische Kirche und "Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG)" für die Evangelische Kirche geregelt. Anerkannt ist in beiden Einrichtungen: Mitarbeitervertreter*innen brauchen für ihre Arbeit Kenntnisse gesetzlicher Regelungen, um ihre Arbeit sinnvoll leisten zu können.

WISSEN À LA CARTE FÜR GESETZLICHE INTERESSENVERTRETUNGEN

Die Seminarangebote à la carte für 2020 sind aufgetischt! Das neue WISSEN À LA CARTE mit sämtlichen Seminaren unseres Fachbereichs Gewerkschaften öffentlicher Dienst/ver.di NRW steht nun als PDF-Datei online zu Ihrer Verfügung. 280 Seiten für Personalräte, Betriebsräte, Mitarbeitervertreter*innen, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Assistenzkräfte der Interessenvertretung und Vorsitzende. Hier bieten wir Ihnen Seminarangebote à la carte: Was darf es sein?

WIR TRAUERN UM HANS-ERICH BREMES

Am 3. September 2019 ist Hans-Erich Bremes, der erste Geschäftsführer des DGB-Bildungswerkes NRW, gestorben. Hans-Erich war einer der führenden Bildungspolitiker in NRW und weit über die Gewerkschaften hinaus hoch angesehen. Das Bildungswerk und die gewerkschaftliche Bildungsdiskussion in NRW hat er entscheidend mitgeprägt.

FIT FÜR DEN VORSITZ: DAS NEUE PROGRAMM IST ONLINE

Unsere Seminarangebote für Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter*innen und freigestellte Betriebsräte 2020 in Kooperation mit dem Bezirk NRW der IG Metall können ab sofort online gebucht werden. Wir unterstützen Sie mit diesen Seminaren bei Ihrer täglichen Arbeit im Interesse der Beschäftigten mit juristischem Fachwissen und Praxiswissen, stärken Ihre Führungskompetenz und Ihre kommunikativen Kompetenzen.

VON PROFIS – FÜR PROFIS 2020

Mit dem Programm „von profis für profis“ bringen wir die Kompetenz der Expert*innen der TBS NRW in den Bereichen IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung und Betriebliche Arbeitsorganisation in die Seminare - zum Nutzen der Profis in den Betriebs- und Personalräten, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen. Unsere Profi-Seminare machen Interessenvertreter*innen fit für Zukunftsthemen...

PERSONALRATSWAHLEN: DAS SOLLTEN SIE WISSEN!

2020 finden die Wahlen für die Personalräte der Beschäftigten des Landes NRW und des Bundes statt. In vielen Dienststellen laufen bereits Vorbereitungen an und erste Wahlvorstände sind bestimmt. Für die Wahlen gibt es strenge formale Vorgaben mit manchen Fallstricken. Wir engagieren uns mit unseren Wahlvorstandsschulungen dafür, dass die Wahl in Ihrer Dienststelle rechtssicher und ohne drohende Anfechtungen durchgeführt werden können.

BEM WIRD 15!

Am 1.5.2004 trat die Novellierung des SGB IX und damit auch das „Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde unter bestimmten Voraussetzungen das „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ zur Pflicht, besser bekannt unter der Abkürzung „BEM". Ziel eines BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten zu überwinden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

WOFÜR HAFTE ICH ALS BETRIEBSRATSMITGLIED?

Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Aber muss ich als Betriebsratsmitglied möglicherweise auch fürchten, für meine Tätigkeit zu haften? Kann ich etwa auf Kosten hängen bleiben, die im Rahmen meines Ehrenamtes entstanden sind, beispielsweise durch die Beauftragung eines Beraters oder die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung?
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