Seit dem 25. Mai 2018 muss die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – die bereits 2 Jahre vorher in Kraft getreten ist - in den Betrieben auch angewendet werden. Die große Angst vor einer Abmahnwelle geht seither um. Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertreter*innen, Vertrauensleuten der Schwerbehinderten und weitere Interessenvertreter*innen sorgen sich zudem, inwieweit sie als Verantwortliche nach DSGVO möglicherweise sogar persönlich haften.