symbol Hinweisgeberschutz

Ein weiteres Instrument der Qualitätssicherung im Bildungswerk: Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz ("Whistleblower-Gesetz") in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und andere Menschen, die auf Unrecht in einem Unternehmen oder einer Dienststelle hinweisen, vor Benachteiligung schützen. Wir halten das für eine gute Sache und haben auf der Grundlage dieses Gesetzes eine externe Einrichtung, die secjur GmbH, beauftragt, eine von uns unabhängige Möglichkeit für die Abgabe anonymer Hinweise im Sinne des Gesetzes zu ermöglichen.

Warum wir das für eine gute Sache halten

Für das DGB-Bildungswerk NRW ist regelkonformes Verhalten selbstverständlich. Wir pflegen eine offene Fehlerkultur, jeder Fehler und jeder Hinweis auf Fehlverhalten bzw. Fehlentwicklungen trägt zur Weiterentwicklung und damit zu Erfolg und Fortbestand unseres Bildungswerkes bei. Wir möchten dazu ermutigen, Fehlverhalten und Fehlentwicklungen zu melden, damit wir gemeinsam damit umgehen und hieraus lernen können.
Unser Hinweisgebersystem wird extern von der secjur GmbH betreut und ist eine wichtige Einrichtung für die Qualitätssicherung in unserer Organisation. Sie dient dazu, unseren Beschäftigten, Lieferanten und anderen Stakeholdern im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit eine sichere Möglichkeit zu bieten, mögliche Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften zu melden, ohne dabei Nachteile befürchten zu müssen. 

Über das secjur-Hinweisgebersystem 

Das secjur-Meldesystem ist als sicherer, digitaler Meldekanal für vertrauliches Melden etabliert. Bei Bedarf erhält die hinweisgebende Person über das System eine individuelle Verschlüsselung, mit der sie sich für eine weitere Kommunikation über einen anonymen Briefkasten legitimieren kann. 

Bearbeiter*innen der Firma Secjur übernehmen eine erste inhaltliche Prüfung. Falls ein Hinweis unter das Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG) fällt, wird zur Aufklärung eine von der Geschäftsführung des DGB-Bildungswerks NRW vorab benannte Person einbezogen. Betrifft ein Hinweis gemäß HinSchG ein mögliches Fehlverhalten der Geschäftsführung, so wird der Vorstand des DGB-Bildungswerks NRW durch die Firma Secjur informiert und es liegt dann in der Verantwortung des Vorstandes dem Hinweis nachzugehen und den Sachverhalt aufzuklären. Der Betriebsrat wird vom Arbeitgeber über alle eingegangenen Hinweise und die daraufhin erfolgten Aktivitäten und Maßnahmen - ggf. in anonymisierter Form - informiert.

Schutz der Hinweisgebenden und ihrer Daten

Der Schutz eurer/Ihrer persönlichen Daten und Anonymität ist für uns und secjur von höchster Bedeutung. Alle über das System eingereichten Informationen werden vertraulich behandelt und gemäß den geltenden Datenschutzrichtlinien gehandhabt. Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebern werden unter keinen Umständen toleriert. Wir garantieren den Schutz der Identität der hinweisgebenden Person und werden keine Repressalien gegen sie ergreifen.

So funktioniert es:

Bitte nutzt/nutzen Sie den unten sichtbaren Button, um einen Hinweis abzugeben. In neun automatisierten Schritten werden Hinweisgebende durch das Meldesystem geführt und beispielsweise gefragt, ob sie anonym oder unter Angabe ihres Namens einen Hinweis geben möchten, wann der Vorfall passiert ist usw.

Der Prozess ist also benutzerfreundlich gestaltet und kann jederzeit abgebrochen werden. 

 Unter diesem Link werden Sie/wirst du durch ein automatisiertes Meldesystem geführt:


Alternativ kann auch dieser QR-Code genutzt werden:

secjur-code.jpeg

 

Vielen Dank für Ihr/dein Engagement und Ihre/deine Unterstützung.
 

ANSPRECHPARTNER*INNEN

Antonia Kühn
Stellv. Geschäftsführerin / Fachbereichsleiterin politische Prozesse
Diese Seite empfehlen:            
drucken:  
merken: