symbol Hinweisgeberschutz

Ein weiteres Instrument der Qualitätssicherung im Bildungswerk: unsere interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz ("Wistleblower-Gesetz") in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und andere Menschen, die auf Unrecht in einem Unternehmen oder einer Dienststelle hinweisen, vor Benachteiligung schützen. Wir halten das für eine gute Sache und haben auf der Grundlage dieses Gesetzes eine interne Meldestelle eingerichtet.

So funktioniert unsere interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Für das DGB-Bildungswerk NRW ist regelkonformes Verhalten selbstverständlich. Wir pflegen eine offene Fehlerkultur, jeder Fehler und jeder Hinweis auf Fehlverhalten bzw. Fehlentwicklungen trägt zur Weiterentwicklung und damit zu Erfolg und Fortbestand unseres Bildungswerkes bei. Wir möchten dazu ermutigen, Fehlverhalten und Fehlentwicklungen zu melden, damit wir gemeinsam damit umgehen und hieraus lernen können.

Die interne Meldestelle ist eine wichtige Einrichtung unserer Organisation, die gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet wurde. Sie dient dazu, unseren Beschäftigten, Lieferanten und anderen Stakeholdern im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit eine sichere Möglichkeit zu bieten, mögliche Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften zu melden, ohne dabei Nachteile befürchten zu müssen.

Hinweise können mit Kontaktdaten oder anonym an unsere interne Meldestelle gemeldet werden. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Für schriftliche Hinweise ist ein Briefkasten im Eingangsbereich des Hauses eingerichtet, der mit „Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz“ gekennzeichnet ist. Zu diesem Briefkasten haben nur die verantwortlichen Personen Zugang. Es ist auch ein persönlicher Kontakt möglich, wenn von dem/der Hinweisgeber*in gewünscht. Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Wir garantieren den Schutz der Identität der hinweisgebenden Person und werden keine Repressalien gegen sie ergreifen.

Die Verantwortung für die Verwaltung der Meldestelle liegt bei Antonia Kühn als Referentin der Geschäftsführung. Die Vertretung für die Verwaltung der Meldestelle liegt bei Marion Schink, Assistentin der Fachbereichsleitung Unterstützungsprozesse. Für die Erfüllung der Aufgabe als zuständige Personen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz handeln die benannten Personen ausdrücklich weisungsfrei gegenüber der Geschäftsführung.

  • Eingang von Hinweisen: Alle eingehenden Hinweise werden von der internen Meldestelle entgegengenommen und - sofern nicht anonym eingereicht - wird der Eingang innerhalb von 7 Tagen bestätigt. 
  • Überprüfung und Untersuchung: Alle Meldungen werden zeitnah und eingehend untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung werden protokolliert und dokumentiert. Es erfolgt keine Speicherung von digitalen Medien auf Rechnern des DGB-Bildungswerk NRW. Die Dokumentation erfolgt ausschließlich in Papierform in einem Schrank gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Der Schrank ist abgeschlossen und nur die verantwortlichen Personen haben Zugang zu ihm. Wir gewährleisten volle Vertraulichkeit.
  • Die hinweisgebende Person erhält innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung über den Status ihrer Meldung, sofern sie sich nicht anonym gemeldet hat.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Hinweise an eine externe Meldestelle des Bundes zu geben: 
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/Kontakt/Kontakt_node.html 
 

Antonia Kühn
Referentin der Geschäftsführung
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