HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ALLEN FRISCH GEWÄHLTEN PERSONALRATSMITGLIEDERN!

Geschafft! Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in NRW haben ihre Interessenvertretung gewählt. Für euch frisch Gewählte - egal ob erstmals oder wiedergewählt -  ist das eindeutig ein Grund stolz zu sein: Die Kolleg*innen haben euch damit das Vertrauen ausgesprochen, dass ihr ihre Interessen in den kommenden vier Jahren kompetent und nach bestem Wissen und Gewissen vertretet. Damit ihr diese Aufgabe wahrnehmen könnt, habt ihr umfassende Rechte.

DEINE CHANCE: FORTBILDUNG IN BETRIEBLICHER RESILIENZBERATUNG!

Resilienz ("Widerstandsfähigkeit") ist zurecht in aller Munde: Die Geschwindigkeit des technologischen Wandels bedeutet Stress für Betriebe, Interessenvertretungen und Beschäftigte. Immer mehr Arbeitgeber und Interessenvertretungen setzen daher auf betriebliche Resilienzberater*innen. Unsere Fortbildung in betrieblicher Resilienzberatung bietet dir die Chance auf ein spannendes und zukunftsträchtiges neues Tätigkeitsfeld in deinem Betrieb. Die Expert*innen des Instituts für Gesundheitsförderung machen dich fit für das frühzeitige Erkennen von Überlastungssituationen, die Begleitung von Veränderungsprozessen und die Beratung von Beschäftigten.

GESCHICHTE BEGREIFEN AN DEN ORTEN DER NAZIVERBRECHEN: JETZT!

Die Verharmlosung des Holocausts begegnet uns allen häufig auch in Form von Gedankenlosigkeit oder Unkenntnis: Durch unpassende Nazivergleiche in der Politik, in Alltagsgesprächen oder in Sozialen Netzwerken. Weiterbildung an den Orten der Verbrechen bietet die Möglichkeit, dieses Menschheitsverbrechen nicht nur über den Kopf zu verstehen. Und vielleicht ist die direkte Auseinandersetzung mit den Überresten der Lager in Auschwitz oder Mauthausen; den Orten der ehemaligen Ghettos von Riga oder Warschau notwendig, damit wir auch in unserem Alltag rassistischen und die Nazizeit verharmlosenden Sprüchen wirklich überzeugend entgegentreten können.

GUT INFORMIERT UND HANDLUNGSSTARK: ERFORDERLICHES WISSEN FÜR MITARBEITERVERTRETUNGEN

Für die Interessenvertretungen der Beschäftigten in der evangelischen oder katholischen Kirche gilt das Mitarbeitervertretungsgesetz, analog zum Betriebsverfassungsgesetz bzw. zu den Personalvertretungsgesetzen. Die Mitarbeitervertretung ist demnach ebenso wie ein Betriebs- oder Personalrat verpflichtet, arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Vorgaben einzuhalten. Als Mitglied der MAV haben Sie daher Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Schulungen, die Ihnen die notwendigen Kenntnisse dafür vermitteln.

SBV-TAGUNG 2024: AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNG FÖRDERN

Vor fünf Jahren hat der IG Metall Bezirk NRW gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Metall NRW, den beiden Landschaftsverbänden in NRW und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit dazu aufgerufen, die Ausbildung und Beschäftigung der Menschen mit Behinderung zu verbessern. Am 19. Juni wollen wir mit euch als Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsratsmitgliedern herausfinden, was seither erreicht wurde und welche Beteiligungsmöglichkeiten ihr in der betrieblichen Praxis habt.

ENDLICH GEKLÄRT: SCHULUNG ONLINE ODER IN PRÄSENZ IST SACHE DES BETRIEBS-/PERSONALRATS!

Online-Schulungen und Präsenzseminare haben jeweils ihre Vor- und Nachteile. Aber seit dem 7. Februar ist nun auch durch das Bundesarbeitsgericht geklärt, wer entscheidet, ob ein Mitglied des Betriebs- oder Personalrats sich online oder in Präsenz schulen lässt: Natürlich das Betriebs- bzw. Personalratsgremium und kein Arbeitgeber, keine Dienststelle. Der Beurteilungsspielraum von Interessenvertretungen bei der Auswahl von Seminarformaten ist damit ausdrücklich gestärkt worden und ein weiterer Schritt zur Rechtssicherheit rund um die Freistellung für Online-Seminare getan.

DER 1. MAI IST UNSER TAG!

Am "Tag der Arbeit" finden überall Kundgebungen des DGB statt und es werden wieder hunderttausende Menschen teilnehmen. Doch viele von uns wissen gar nicht mehr, welche historische Bedeutung dieser Tag eigentlich hat. Als größter gewerkschaftlicher Bildungsträger in NRW wollen wir hier mit einem Überblick über die wichtigsten Fakten Klarheit schaffen. Es war der 1. Mai 1886, als in den USA fast 400.000 Arbeiter*innen aus 11.000 Betrieben in den Streik traten, um eine Verkürzung des Arbeitstages auf acht Stunden zu erkämpfen. In Chicago kam es an diesem Tag zum berüchtigten "Haymarket Riot", bei dem die Polizei in die Versammlungsmenge schoss und es mehrere Toten gab.

VOM PFLEGEZEITGESETZ BIS ZUM ELTERNGELD PLUS: ENTLASTUNGSMÖGLICHKEITEN NUTZEN

Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz geben Arbeitnehmer*innen das Recht, sich für die Pflege von Angehörigen bzw. die Organisation dieser Pflege vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Auch Gehaltsrisiken können unter bestimmten Bedingungen abgefedert werden. Allerdings liegen die Tücken hier im Detail. Z.B. gilt der Anspruch bei kurz­zei­ti­ger Ar­beits­ver­hin­de­rung laut Pflegegesetz nicht für Arbeitnehmer*innen in Betrieben mit weniger als 16 Beschäftigten.

GUTE ARBEIT? BESSER MIT EUROPA. BETRIEBS- UND PERSONALRÄTEKONFERENZ ZUR EUROPAWAHL 2024.

In den letzten Wochen zeigen hunderttausende Menschen auf den Straßen in NRW, dass sie für die Demokratie einstehen und sich aktiv gegen die menschenverachtenden Pläne von Rechtspopulisten und Rassisten stellen. Und dennoch ist klar: Einmalige symbolische Aktionen werden nicht ausreichen. Die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern zeigen deutlich, dass weitere Taten folgen müssen. Betriebs- und Personalräte haben hier besondere Handlungsmöglichkeiten und Verantwortung. Auf unserer Konferenz gibt es dazu Impulse von Europäischen Betriebsrät*innen.

JETZT DIE PERSONALRATSWAHLEN KLAR MACHEN!

2024 geht es wieder los: In Hunderten von Dienststellen und Betrieben wird gewählt. Nicht nur die Beschäftigten des Landes NRW, der Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW wählen ihre Personalräte, sondern auch die Beschäftigten der Verwaltungen, Betriebe und Gerichte des Bundes. Personalratswahl ist allerdings nicht gleich Personalratswahl. Je nach gesetzlicher Grundlage – Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NW) oder Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) – gibt es für die Durchführung der Wahl formale Kriterien. Der Teufel steckt dabei im Detail.
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