Für die Interessenvertretungen der Beschäftigten in der evangelischen oder katholischen Kirche gilt das Mitarbeitervertretungsgesetz, analog zum Betriebsverfassungsgesetz bzw. zu den Personalvertretungsgesetzen. Die Mitarbeitervertretung ist demnach ebenso wie ein Betriebs- oder Personalrat verpflichtet, arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Vorgaben einzuhalten. Als Mitglied der MAV haben Sie daher Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Schulungen, die Ihnen die notwendigen Kenntnisse dafür vermitteln.