BIN ICH ALS MITGLIED DES BETRIEBSRATS VERPFLICHTET GRUNDLAGENSEMINARE ZU BESUCHEN?
Klar ist: Jedes Betriebsrats-Mitglied hat das Recht auf den Besuch von Schulungen, die Grundkenntnisse für die Arbeit als Betriebsrat bzw. Betriebsrätin vermitteln. Was alles unter den Begriff "Grundkenntnisse" fällt hat das Bundesarbeitsgericht längst festgestellt, nämlich Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts, Grundkenntnisse zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung und des allgemeinen Arbeitsrechts. Also Kenntnisse über Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung, Teilzeitbeschäftigung, Mindesturlaub für Arbeitnehmer, Arbeitszeit und die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge. Aber bin ich als Mitglied des Betriebsrats zum Besuch von Grundlagenschulungen auch verpflichtet?
Die Pflicht zur Schulung für Mitglieder des Betriebsrats
Keine Frage ohne Urteil. Das Bundesarbeitsgericht hat klar festgestellt:
„Es gehört zu den Amtspflichten des Betriebsrats, sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen anzueignen.“
BAG, Beschluss vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82
Da Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht eindeutig für alle Mitglieder des Betriebsrats erforderliches Fachwissen darstellen, sind alle Mitglieder des Betriebsrats gehalten, an einem Seminar zur Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz teil zu nehmen. Erst diese Kenntnisse setzen ein Mitglied des Betriebsrats in die Lage, seinen Amtspflichten nachzukommen. Für erstmals Gewählte gilt dies in möglichst großer zeitlicher Nähe zu ihrer Wahl, für langjährige Betriebsratsmitglieder ist ab einem bestimmten Zeitpunkt auch eine Auffrischung der Kenntnisse erforderlich.
Der Besuch eines Grundlagenseminars ist also für Betriebsrät*innen Recht und Pflicht zugleich.
"Mein Kollege hat ja das Seminar schon besucht", "Ich habe ein gutes Buch dazu" ...
Zählt alles nicht. Anders als in unserer Überschrift werden solche Argumente meist von Arbeitgebern vorgebracht und das Bundesarbeitsgericht hat sich damit befasst - mit eindeutigen Ergebnissen gerade im Bereich der Grundlagenschulungen. Wir haben eine ganze Reihe Argumente dieser Art und ihre Widerlegung in unserer kleinen Reihe "Gut argumentiert" für euch zusammengestellt:
- Gut argumentiert für den Seminarbesuch: Freistellung für Betriebsräte
- Gut argumentiert: Freistellungsratgeber für Online-Seminare
- Gut argumentiert für den Seminarbesuch: Freistellung für Personalräte
Noch kein Einstiegsseminar besucht?
Wir bieten das Einstiegsseminar in Kooperation mit drei Einzelgewerkschaften an, inhaltlich ausgerichtet auf die jeweils besonderen Bedingungen in diesen Organisationsbereichen.