ENDLICH GEKLÄRT: SCHULUNG ONLINE ODER IN PRÄSENZ IST SACHE DES BETRIEBS-/PERSONALRATS!
Online-Schulungen und Präsenzseminare haben jeweils ihre Vor- und Nachteile. Aber seit dem 7. Februar ist nun auch durch das Bundesarbeitsgericht geklärt, wer entscheidet, ob ein Mitglied des Betriebs- oder Personalrats sich online oder in Präsenz schulen lässt: Natürlich das Betriebs- bzw. Personalratsgremium und kein Arbeitgeber, keine Dienststelle. Der Beurteilungsspielraum von Interessenvertretungen bei der Auswahl von Seminarformaten ist damit ausdrücklich gestärkt worden und ein weiterer Schritt zur Rechtssicherheit rund um die Freistellung für Online-Seminare getan.
Die Streitfrage: Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Im vorliegenden Fall war durch Tarifvertrag - eher ungewöhnlich - eine "Personalvertretung" errichtet worden, deren Schulungsanspruch sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz richtet. Nach der Teilnahme zweier Mitglieder der Personalvertretung an einer mehrtägigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagenschulung hatte die Arbeitgeberin, eine Fluggesellschaft, die Seminargebühr für die Schulungsteilnahme gezahlt. Sie hatte sich jedoch geweigert, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu übernehmen. Die Begründung: Die zwei PV-Mitglieder hätten an einem zeit- und inhaltsgleich angebotenen mehrtägigen Webinar desselben Schulungsanbieters teilnehmen können, bei dem diese Kosten nicht angefallen wären.
Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf war die Arbeitgeberin bereits verpflichtet worden, auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu zahlen. Eine Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin dagegen hatte nun auch vor dem des Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Der Spielraum, den ein Personal- oder Betriebsrat bei der Auswahl der Schulungen hat, umfasst grundsätzlich auch das Schulungsformat. Geringere Kosten stehen dem nicht von vornherein entgegen.
Unser Ratgeber Online-Seminare
Genau so kann es aber auch gute Gründe für eine Interessenvertretung geben, ein Online-Seminar zu besuchen. Insbesondere bei kurzen Veranstaltungen spielen die Online-Angebote ihre Stärken aus. Etwa bei einer thematisch sehr eingegrenzten Schulung von wenigen Stunden, für die sich eine längere Anfahrt kaum lohnt. Und manchmal ermöglicht ein Online-Seminar überhaupt erst die Schulungsteilnahme - etwa Kolleg*innen, für die wg. Kinderbetreuung oder pflegebedürftiger Angehöriger externe Übernachtungen problematisch sind. Oder terminliche Gründe geben den Ausschlag oder gute Vorerfahrungen mit der Arbeit bestimmter Referent*innen. Was immer der Grund ist: Es entscheidet das Gremium.
Wir haben daher einen kleinen Ratgeber zur Freistellung für Online-Seminare erstellt.