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Assistent bei der Arbeit

FIT FÜR DAS BÜRO DER INTERESSENVERTRETUNG!

Die Arbeit als Assistenz des Betriebs- oder Personalrates oder einer Mitarbeitervertretung ist anspruchsvoll: Fristen nach dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. dem Landes- oder Bundespersonalvertretungsgesetz sind zu überwachen, Formvorschriften müssen bekannt sein und beachtet werden. Neben diesen rechtlichen Anforderungen kommen Sie als Assistenz in einer Interessenvertretung mit unterschiedlichsten Gesprächspartnern in Kontakt, die mit ihren Anliegen ernst genommen werden wollen. Sie organisieren Gremiumssitzungen, verwalten Termine und sind häufig für die Protokollführung zuständig.

All das muss gelernt sein. Der Anspruch auf Freistellung sowie die Kostenübernahme für Schulungen des Büropersonals ist daher für alle Interessenvertretungen unstrittig. Auch das Landesarbeitsgericht hat z.B. für Assistenzkräfte des Betriebsrats die Erforderlichkeit im Sinne des § 37 (6) BetrVG und damit die Verpflichtung des Arbeitgebers für die Übernahme der Schulungskosten nach § 40 BetrVG bestätigt. Aber welches Wissen benötigen Sie, um fit zu sein für das Büro der Interessenvertretung?

Was Sie als Assistent*in einer Interessenvertretung wissen sollten

1. Rechtliches Handlungswissen für das Büro der Interessenvertretung

Das rechtliche Handlungswissen, das Sie für Ihre Aufgaben benötigen unterscheidet sich je nachdem, ob Sie ein Betriebsratsgremium (Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes), ein Personalratsgremium als Vertretung von Beschäftigten des Landes NRW (Geltungsbereich des Landespersonalvertretungsgesetzes) oder ein Personalratsgremium als Vertretung von Beschäftigten des Bundes (Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes) unterstützen. Daher bieten wir diesen Seminartypus in Kooperation mit ver.di jeweils für diese drei unterschiedlichen Bereiche an.

2. Protokollführung - einfach und rechtssicher (für Schriftführer*innen)

Diesen Seminartyp bieten wir mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Zeitrahmen in Kooperation mit drei Gewerkschaften an:

Die wichtigsten Inhalte:

  • Welche Aufgaben haben Sie als Schriftführerin oder Schriftführer?
  • Welche rechtlichen Anforderungen gibt es an ein ordnungsgemäßes Protokoll?
  • Was ist bei Form und Inhalt zu beachten: Wortprotokoll, Verlaufsprotokoll, Kurzprotokoll, Ergebnisprotokoll
  • Sie erhalten Tipps und Hinweise aus der Praxis
  • Sie erhalten eine Checkliste für die Einladung und die Tagesordnung
  • Sie erfahren, welche Rechtsfolgen Formmängeln oder die Unterlassung der Niederschrift haben können und wie Sie sie vermeiden

3. Kommunikationsmethoden und Konfliktmanagement für Assistenzkräfte

Kommunikation ist alles - und Konflikte lassen sich managen. Kommunikationsmethoden und Konfliktmanagement sind daher wichtige Aufgabenfelder für Assistenzkräfte.

Unser Seminar für bessere Kommunikation und Konfliktbewältigung:

Sie lernen in diesem Seminar:

  • Positive und konstruktive Kommunikation im Arbeitsalltag
  • Eigene Stärken zu erkennen und sicher und kompetent einzusetzen
  • Methoden der Konfliktbearbeitung zu nutzen
  • Kommunikationsstrategien zielgerichtet einzusetzen
  • Bewusste Gesprächsführung
  • Deeskalierende Kommunikation
  • Kollegiale Fallberatung anhand der Erfahrungen der Teilnehmenden

4. Der Datenschutz im Büro der Interessenvertretung

Ein Thema auch für die Assistenzkräfte des Gremiums: Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Schwerbehindertenvertretungen sind von Bewerbungsunterlagen bis zu Gehaltslisten mit personenbezogenen Daten konfrontiert. Grundsätze des Datenschutzes und die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSBVO) und der Datenschutzgesetze (BDSG bzw. DSG NRW) müssen beachtet werden.

Im Seminar

vermitteln Ihnen die Expert*innen der Technologieberatungsstelle NRW des DGB die Anforderungen der DSGVO und ihre Auswirkungen auf die Arbeit der Interessenvertretung.

Freistellung für Assistenzkräfte der Interessenvertretung

Der Aufgabenbereich des Büropersonals des Betriebsrats und des Personalrats oder der Mitarbeitervertretung ist anspruchsvoll. Insbesondere die Aufgaben mit fachlichem bzw. juristischem Bezug können nicht ohne Weiteres durch das Büropersonal wahrgenommen werden.
Daher hat auch das Büropersonal – ohne selbst Mitglied einer Interessenvertrung zu sein – z.B. im gewerblichen Bereich einen Schulungsanspruch über § 40 Abs. 2 BetrVG mit einer Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber. Erst durch die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen werden Bürokräfte auf die speziellen Aufgaben und Tätigkeiten als Assistenz des Betriebsrats gezielt vorbereitet. Dies gilt entsprechend auch für Assistenzkräfte anderer Interessenvertretungen (Personalrat, MAV).

Im Überblick: Seminare für die Assistenz der Interessenvertretung nach Kooperationen

 
In Kooperation mit der IG Metall
 
In Kooperation mit ver.di
 
In Kooperation mit der IG BAU
 
In Kooperation mit der TBS

 

Die Infoseite für Assistent*innen der Interessenvertretung.

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