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Betriebliche Interessenvertretung und Suchtprävention

ARCHIV: BETRIEBLICHE INTERESSENVERTRETUNG UND SUCHTPRÄVENTION

 

Betriebliche Interessenvertretungen sind oft erste Ansprechpartner bei Suchtproblemen – zumeist aber ohne konkrete Erfahrungen für den Umgang mit Suchtkrankheiten. Im Durchschnitt der Betriebe gelten etwa 5 Prozent der Beschäftigten als alkoholabhängig; weitere 5 bis 10 Prozent als gefährdet. Dazu kommen neben Medikamenten- und Drogensucht auch sogenanntes „Leistungsdoping“ und „Verhaltenssüchte" wie Arbeitssucht.

 

In einem dreitägigen Seminar vom 15.  bis 17. Februar wollen wir Teilnehmende für Suchtgefahren im Betrieb sensibilisieren und Hilfestellungen für den Umgang mit Sucht in der Arbeitswelt geben.
 

Links:
Näheres zum Seminar und zur Anmeldung

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