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Handschlag zwischen Arbeitnehmer

ARCHIV: REFORM DER LEIHARBEIT: BETRIEBLICHER HANDLUNGSBEDARF DURCH NEUES AÜG UND NEUE TARIFVERTRÄGE

Am 01.04.2017 ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft getreten. Trotz einiger Verbesserungen z.B. in Bezug auf die Bezahlung und die Begrenzung der Einsatzzeit von Leiharbeitnehmer/innen sowie durch das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmer/innen zum Streikbruch ist die Reform aus gewerkschaftlicher Sicht ein Minimalkompromiss.

Weiterhin bleibt dauerhafte Leiharbeit im Betrieb möglich, fehlen klare Kriterien für den Arbeitnehmerstatus um verdeckte Leiharbeit endgültig zu unterbinden und fehlen Mitbestimmungsrechte bei Auslagerung.
In mehreren Seminaren möchten wir klären, was die Reform im Bereich von Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen konkret für betriebliche Interessenvertreter/innen bedeutet und wie die IG Metall mit ihrem neu ausgehandelten Tarifpaket dem „Drehtüreffekt“ des AÜG durch Übernahmeverpflichtungen begegnen und eine frühere bessere Entlohnung durchsetzen und bessere betriebliche Bedingungen von Leiharbeit ermöglichen will.

Weitere Informationen und Anmeldung

...zum Seminar Leiharbeit, Werkverträge und Personalgestellung (Bereich ver.di)

...zum Seminar "Neues Arbeitnehmerüberlassungsrecht (AüG) und neuer Tarifvertrag zur Leih- und Zeitarbeit" (Bereich IG Metall)

...zum Seminar "Aktuelle Rechtsprechung: Leiharbeit und Werkverträge (Bereich IG Metall)

 

 

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