NOVELLIERUNG DES BPersVG: DA GEHT NOCH WAS
Der DGB und die betroffenen Einzelgewerkschaften fordern seit Jahren eine grundsätzliche Überarbeitung des Bundespersonalvertretungsgesetzes, kurz BPersVG: mehr Informations- und Beteiligungsrechte für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Bundes und eine lückenlose Mitbestimmung der Personalrät*innen bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen. Am BPersVG hat es immerhin seit 1974 keine wesentlichen Änderungen mehr gegeben.
Angeknüpft werden könnte dabei an die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Ein Referentenentwurf des novellierten Gesetzes liegt nun vor und wird in einer gemeinsamen Stellungnahme von DGB und ver.di deutlich kritisiert.
Auf den Punkt gebracht: Mit dieser Novellierung wären Personalrät*innen rechtlich weiter schlechter gestellt als Betriebsrät*innen und verfügten über ein deutlich geringeres Niveau an Mitbestimmungsrechten. Es gäbe weiterhin Mitbestimmungslücken durch einen veralteten Beschäftigtenbegriff, es fehlen umfassende Initiativrechte und die Möglichkeit, einen Wirtschaftsausschuss nach Muster des Betriebsverfassungsgesetzes beantragen zu können.
Die gemeinsame Stellungnahme von ver.di und DGB zum Entwurf vom August 2020 war der Auftakt zu Diskussionen und Aktionen, die noch zu Veränderungen geführt haben. Seit Oktober 2020 liegt ein Referentenentwurf zur Novellierung vor, auf den sich der DGB in seiner kritischen Stellungnahme bezieht:
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