LIEBE NEUGEWÄHLTE PERSONALRÄT*INNEN: WIR MACHEN EUCH DEN EINSTIEG LEICHT.
Die Coronakrise hat in vielen Dienststellen die Planungen für die Neuwahl des Personalrats über den Haufen geworfen. Die Gesetzgeber in Land und Bund haben darauf reagiert und die Verlängerung der Wahlperioden möglich gemacht, so dass in den meisten Dienststellen inzwischen die Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden konnten.
Wir gratulieren allen neu gewählten Personalrät*innen herzlich zur Wahl und wünschen viel Erfolg für die anstehende Arbeit!
Um Ihnen den Einstieg in die Arbeit im Interesse der Beschäftigten leicht zu machen, bieten wir Ihnen als Personalrät*in des Bundes oder des Landes NRW fundierte und praxisorientierte Grundlagenschulungen.
Die rechtlichen Voraussetzungen der Arbeit des Personalrates für Beschäftigte des Bundes und des Landes sind unterschiedlich und wir unterscheiden daher zwischen:
- Einführung und Überblick für Personalräte und Personalrätinnen der Beschäftigten des Landes NRW: LPVG NRW - Einstieg leicht gemacht (PR 1)
- Beteiligungs- und Initiativrechte: LPVG NRW: Mitbestimmen, mitgestalten, durchsetzen (PR 2) Beteiligungsrechte und Initiativrechte
- Einführung und Überblick für Personalräte und Personalrätinnen der Beschäftigten des Bundes: BPersVG: Einstieg leicht gemacht (PR 1)
- Beteiligungsrechte durchsetzen: BPersVG: Mitbestimmen, mitgestalten (PR 2): Beteiligungsrechte durchsetzen
- Einführung und Überblick für Personalräte der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter: BPersVG: Einstieg leicht gemacht für Personalräte der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
- Beteiligungsrechte durchsetzen in BA und Jobcenter: BPersVG: Mitbestimmen - Mitgestalten - Beteiligungsrechte durchsetzen (PR 2) für Personalräte der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
- Einführung und Überblick für Personalräte und Personalrätinnen der Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.der BPersVG: Einstieg leicht gemacht für Personalräte der Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.
Wir sorgen dafür, dass Sie sich als Personalratsmitglied aktiv an Entscheidungsprozessen in der Dienststelle beteiligen und gestaltend im Sinne der Beschäftigten handeln können!
Sie haben Fragen zu Ihrem Recht auf Freistellung für Weiterbildung als Mitglied des Personalrates? Unser Freistellungsratgeber hilft weiter:
- Freistellungsfragen für Personalrät*innen im Bereich des LPVG NRW
- Freistellungsfragen für Personalrät*innen im Bereich des BPersVg