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POLITISCHE BILDUNG IN NRW AKUT GEFÄHRDET: WIR BRAUCHEN EINEN CORONA-RETTUNGSSCHIRM FÜR DIE WEITERBILDUNG

Die freien Träger der politischen Bildung sind durch das behördliche Verbot der Durchführung von Bildungsveranstaltungen in ihrer Existenz gefährdet. Bildungsträger sind auf noch nicht absehbare Zeit ohne Einnahmen. Seit dem 28. Februar arbeiten wir gemeinsam mit den Interessenvertretungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in NRW an dem Ziel, einen Corona-Rettungsschirm für die Weiterbildung zu erreichen. Erste Erfolge deuten sich an; die Situation ist aber weiterhin bedrohlich. Dies gilt insbesondere für den Erhalt der Vielfalt der Träger der politischen Bildung in unserem Land.

Der Hintergrund: Den Bildungsträgern gehen aktuell nicht nur sämtliche Beiträge von Teilnehmer*innen verloren, sondern auch öffentliche Zuschüsse von Land und Bund, da diese Zuschüsse an die Durchführung von Veranstaltungen geknüpft sind: Keine Veranstaltung, kein Zuschuss. Mit den Landeszuschüssen finanzieren wir und weitere parteiunabhängige Vereine in NRW aber nicht nur die einzelne Veranstaltung, sondern auch unser Personal, Büromieten usw. Fließen die Zuschüsse nicht, ist damit die unabhängige politische Bildung in Gefahr. Kritische und unabhängige Politische Bildung leistet einen wichtigen Beitrag, um mündige Bürgerinnen und Bürger zum demokratischen Engagement zu befähigen. Sätze wie diesen haben wir von Seiten der Politik in den letzten Jahren häufig gehört. Nun ist Unterstützung gefragt.  Die in Jahrzehnten entstandene Vielfalt der Einrichtungen der Politischen Bildung in NRW muss erhalten bleiben. Ein Kahlschlag aufgrund der aktuellen Lage hätte langfristig nur schwer zu behebende Auswirkungen auf die demokratische Teilhabe und Kultur in unserem Land.

Ein erstes Ergebnis der geeinten Bemühungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in NRW gegenüber der Landesregierung spiegelt sich im „Entwurf eines Gesetzes zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in NRW zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“ wider. Der Gesetzesentwurf war am 01. April in erster Lesung im Landtag, die zweite Lesung ist im Rahmen eines Sonderplenums am 09.04.2020 geplant.

Wir betreiben als DGB-Bildungswerk NRW weiterhin aktiv politische Lobbyarbeit insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Gesprächskreis der Landesorganisationen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung und dem Trägerbündnis politische Bildung.

Unsere gemeinsamen Ziele:

  • Regelungen schaffen, die es gestatten, Zahlungen der Mittel nach dem WbG NRW (Weiterbildungsgesetz NRW) für 2020 in ungekürzter Höhe ohne Nachweis von Bildungsleistungen in Höhe der Antragstellung zu gewähren, trotz des Wegfalls erheblicher Volumen an TT/Ustd. Hier deutet sich bereits ein Erfolg an!
  • Regelungen schaffen, damit die Mittel des WbG NRW in Bezug auf die Personalkosten für HPM mit eventuell beantragtem Kurzarbeitergeld der Einrichtungen kompatibel sind.
  • Politische Lobbyarbeit für die Interessen von in der Weiterbildung freiberuflich Tätigen. Hier war die Lobbyarbeit bereits erfolgreich:  der NRW-Rettungsschirms ist für Solo-Selbstständige in der Weiterbildung geöffnet worden.

 

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