STARKE HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR MITARBEITERVERTRETER*INNEN!
Betriebs- und Personalrat kennt jede*r - aber die Mitarbeitervertretung (MAV) für Beschäftigte kirchlicher Einrichtungen? In der evangelischen und der katholischen Kirche gelten Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz nicht. Die betriebliche Mitbestimmung wird durch die kircheneigenen Bestimmungen "Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)" für die Katholische Kirche und "Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG)" für die Evangelische Kirche geregelt. Anerkannt ist in beiden Einrichtungen: Mitarbeitervertreter*innen brauchen für ihre Arbeit Kenntnisse gesetzlicher Regelungen, um ihre Arbeit sinnvoll leisten zu können.
Eine zentrale Aufgabe der MAV besteht darin, auf die Einhaltung der arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Vorgaben zu achten. Mitarbeitervertreter*innen fördern außerdem den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrer Einrichtung und übernehmen wichtige Aufgaben bei Themen wie Integration und Inklusion. Diese Kenntnisse müssen sie sich auf entsprechenden Schulungen aneignen. Wer sich für welches Seminar unter welchen Bedingungen freistellen lasssen kann, erfahren Sie hier.
Wir bieten Ihnen als Mitglied einer Mitarbeitervertretung eine Vielzahl von Seminaren an, auf denen Sie das Wissen erwerben können, das Sie für Ihre Arbeit im Interesse der Beschäftigten kirchlicher Einrichtungen benötigen. Von den Grundlagenseminaren MAV 1 - MAV 4 über die Seminare, die notwendiges Wissen zur Überwachung des Bundes-Angestellten-Tarifvertrags in kirchlicher Fassung (BAT-KF) vermitteln bis zu Spezialseminaren zur Psychischen Belastung im kirchlichen Arbeitsumfeld oder zur Strategieentwicklung in Mitarbeitervertretungen.
Mitarbeitervertreter*innen müssen sich nicht verstecken! In unseren Seminaren zeigen wir, dass die Mitarbeitervertretung starke Handlungsmöglichkeiten zur Vertretung der Beschäftigten besitzt.
Die Seminarangebote im Überblick finden Sie hier.
Und hier gibt es weitere Informationen rund um die Fortbildung und Freistellung von MAVs.