VERGESSEN IST DIE ERLAUBNIS ZUR WIEDERHOLUNG
Die Zahl der antisemitischen Gewalttaten hat sich im vergangenen Jahr fast verdoppelt, die Straftaten sind ebenfalls gestiegen. Die abschreckende Kraft der Geschichte wird mit den Jahren offenbar immer schwächer.
Was tun? Pflichtbesuche in Holocaust- oder KZ-Gedenkstätten einführen? Das kann nicht die einzige Lösung sein.
Die persönliche Erfahrung, das Erleben an diesen Orten, an zerstörten Synagogen, (fast) vergessenen Friedhöfen, die Begegnung mit den Resten der (fast) verschwunden jüdischen Kultur in Osteuropa macht die Vergangenheit greifbar. Das kann uns stärken, uns heute authentisch mit Überzeugung und Herzblut in antisemitische Diskussionen einzumischen und für ein demokratisches und soziales Gemeinwesen einzusetzen.
Wir laden Dich / Sie deshalb zu unseren Seminaren an Gedenkstätten und Gedächtnisorten der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus ein.
- Stätten des Naziterrors in Südostpolen: Lublin (Majdanek), Belsec, Zamos
02. - 07.06.2019: ehemaliges „jüdisches Oxford“, Schauplatz der „Aktion Reinhard“ (Vertreibung / Ermordung der jüdischen und polnischen Bevölkerung, KZ Majdanek, Vernichtungslager Belsec, Renaissance-Juwel Städtchen Zamosc.
- Stätten des Naziterrors in der Westukraine: Lemberg (Lwow, Lwiw), Drohobytsch
01.09. - 06.09.2019: Lemberg, Ukraine, zwischen 1914 und 1991 zu 7 verschiedenen Staaten gehörend, u.a. Österreich-Ungarn, Polen, UDSSR, frühere multi-ethnische Stadtgesellschaft, heimgesucht von Stalins Terrororganisationen und Vernichtungskrieg SS, jüdische Gemeinschaft ermordet, Spurensuche an Erinnerungsorten, Lern - und Erlebnisort für prägende historische Entwicklungen im 20 Jahrhundert.
- Stätten des Naziterrors in Oswiecim/Auschwitz und Krakau
20.10. - 25.10.2019: Auschwitz (Oœwiêcim), Krakau, Polen, Vernichtungslager Auschwitz und Birkenau, in Krakau Synagogen, Friedhöfe, Stadtviertel Kasimierz, „Schindler-Museum“.
In NRW und in Hessen sind diese Seminare als Bildungsurlaub anerkannt. Die Freistellung von der Arbeit erfolgt also für diese Seminare nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) bzw. dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz. Anerkannt sind sie außerdem für Landesbeamt*innen in NRW nach der "Freistellungs- und Urlaubsverordnung für LandesbeamtInnen" (FrUrlV). Bei Bedarf werden wir sie in allen Bundesländern mit vergleichbaren Gesetzen und bei der Bundeszentrale für politische Bildung anerkennen lassen.