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Datenschutz im Büro

KEINE ANGST VOR DER DSGVO!

Seit dem 25. Mai 2018 muss die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – die bereits 2 Jahre vorher in Kraft getreten war -  in den Betrieben auch angewendet werden. Die große Angst vor einer Abmahnwelle geht seither um. Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertreter*innen, Vertrauensleuten der Schwerbehinderten und weitere Interessenvertreter*innen sorgen sich zudem, inwieweit sie als Verantwortliche nach DSGVO möglicherweise sogar persönlich haften.

Tatsächlich sind erste Bußgelder wegen Verstößen gegen die DSGVO erteilt, durch die Presse ging das Rekordbußgeld für Google in Höhe von 50 Millionen Euro. Ob man allerdings von einer Abmahnwelle sprechen kann, ist umstritten.

Unstrittig ist dagegen, das Betriebs- und Personalräte und andere Interessenvertreter*innen verpflichtet sind, den Schutz von Beschäftigtendaten auf Arbeitgeberseite zu kontrollieren und selbst mit personenbezogenen Daten sorgsam und rechtskonform umzugehen.

Wir kooperieren im Rahmen unseres Programms „von profis für profis“ mit den Experten der Technologieberatungsstelle NRW des DGB und führen auch in diesem Jahr wieder zum Thema DSGVO und zum Datenschutzrecht Grundseminare und Auffrischungsseminare zur aktuellen Rechtsprechung für alle Interessenvertreter*innen sowie speziell für Personalräte oder Betriebsräte durch.

Angebote und nähere Informationen finden Sie hier.

 

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