EINE AMTSPFLICHT NEU GEWÄHLTER BETRIEBSRÄTE: DER SEMINARBESUCH.
Neu im Betriebsrat? Und noch nicht dazu gekommen, ein Einführungsseminar für Betriebsräte zu besuchen? Gerade neu gewählte Betriebsräte sehen sich zu Beginn ihrer Amtszeit häufig direkt allerlei Anforderungen ausgesetzt, die erst einmal wichtiger scheinen, als ein Seminar zu besuchen. Weiterbildung erscheint leicht als ein "Privileg", das man nutzen kann oder auch nicht. Tatsächlich handelt es sich dabei aber um eine Amtspflicht.
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass Betriebsrät*innen verpflichtet sind, sich die für die Betriebsratstätigkeit erforderlichen Kenntnisse anzueignen. Wörtlich: “Es gehört damit zu den Amtspflichten des Betriebsrats, sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen anzueignen.” (BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR 70/82). Kenntnisse, die in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben sind (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79).
Das BAG geht dabei zu Recht davon aus, dass eine verantwortliche Ausübung der Tätigkeit als Betriebsrät*in ohne Schulung nicht möglich – und der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse zudem eine Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber ist. Womit der Seminarbesuch auch im Interesse des Arbeitgebers ist.
In Zusammenarbeit mit der IG Metall, mit ver.di und der IG BAU bieten wir die notwendigen Grundlagenschulungen für Betriebsrät*innen an. Wie das Verfahren für die Freistellung nach § 37 (6) BetrVG rechtssicher abläuft, erfahren Sie außerdem über unseren Freistellungsratgeber.
Und hier geht es zu unseren Einführungsseminaren für Betriebsrät*innen im Bereich der IG Metall, im Bereich ver.di und hier im Bereich der IG BAU.