ARCHIV: DATENSCHUTZ: STICHTAG 25. MAI 2018
Mit einer Datenschutzreform will die EU ein einheitliches Datenschutzniveau in ganz Europa herstellen. Ab dem 25. Mai 2018 gelten daher die Europäische Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz. Für Betriebs- und Personalräte heißt das, dass bestehende Betriebs- und Dienstvereinbarungen an die neue datenschutzrechtliche Situation angepasst werden müssen. Wir klären in mehreren Seminaren, was die Reform für den Datenschutz in Unternehmen und Behörden genau bedeutet, welche Auswirkungen sie auf die Rolle des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten hat und wie sie sich auf die Arbeitsweise von Arbeitnehmervertretungen bei der Verhandlung von Vereinbarungen mit datenschutzrechtlichen Regelungen auswirkt.
Hier finden Sie unsere Seminare zum Thema Neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).