BAG, BESCHLUSS VOM 05.11.1981 - 6 ABR 50/79
Aus den Gründen:
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Das Bundesarbeitsgericht hat ebenso in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, die erstmalige Vermittlung von Grundkenntnissen des Betriebsverfassungsrechts sei (....) immer erforderlich i.S. von § 37 Abs. 6 BetrVG und insoweit ohne weiteres der konkrete betriebsbezogene Anlaß stets anzuerkennen.
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