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personalratswahlen

WIE WEITER MIT DEN PERSONALRATSWAHLEN IN NRW WÄHREND DER CORONAPANDEMIE?

Personalratswahlen mitten in einer Pandemie mit Kontaktsperre lassen sich in vielen Fällen faktisch nicht mehr ordnungsgemäß durchführen. Und die bestehenden Regelungen des LPVG NRW und der Wahlordnung treffen keine Regelung für die aktuelle Krisensituation. Nicht mehr auszuschließen ist, dass die Personalratswahlen nach LPVG NRW erheblich verschoben werden müssen.
Ver.di Landesbezirk NRW und DGB NRW bemühen sich intensiv um einen sicheren Rechtsrahmen mit dem Ziel, dass die amtierenden Personalräte in den Bereichen, in denen die Wahlen nicht mehr durchgeführt werden können, längstens bis zum 30.6.2021 im Amt bleiben. Eine solche Regelung soll nicht die bereits neugewählten Personalräte betreffen.

Als Download hier ein Papier des ver.di-Landesbezirks NRW mit Hinweisen auf aktuelle Handlungsmöglichkeiten für Wahlvorstände und Personalräte.

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