Geschafft! Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in NRW haben ihre Interessenvertretung gewählt. Für euch frisch Gewählte - egal ob erstmals oder wiedergewählt -  ist das eindeutig ein Grund stolz zu sein: Die Kolleg*innen haben euch damit das Vertrauen ausgesprochen, dass ihr ihre Interessen in den kommenden vier Jahren kompetent und nach bestem Wissen und Gewissen vertretet. Damit ihr diese Aufgabe wahrnehmen könnt, habt ihr umfassende Rechte.
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Resilienz ("Widerstandsfähigkeit") ist zurecht in aller Munde: Die Geschwindigkeit des technologischen Wandels bedeutet Stress für Betriebe, Interessenvertretungen und Beschäftigte. Immer mehr Arbeitgeber und Interessenvertretungen setzen daher auf betriebliche Resilienzberater*innen. Unsere Fortbildung in betrieblicher Resilienzberatung bietet dir die Chance auf ein spannendes und zukunftsträchtiges neues Tätigkeitsfeld in deinem Betrieb. Die Expert*innen des Instituts für Gesundheitsförderung machen dich fit für das frühzeitige Erkennen von Überlastungssituationen, die Begleitung von Veränderungsprozessen und die Beratung von Beschäftigten.
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Die Verharmlosung des Holocausts begegnet uns allen häufig auch in Form von Gedankenlosigkeit oder Unkenntnis: Durch unpassende Nazivergleiche in der Politik, in Alltagsgesprächen oder in Sozialen Netzwerken. Weiterbildung an den Orten der Verbrechen bietet die Möglichkeit, dieses Menschheitsverbrechen nicht nur über den Kopf zu verstehen. Und vielleicht ist die direkte Auseinandersetzung mit den Überresten der Lager in Auschwitz oder Mauthausen; den Orten der ehemaligen Ghettos von Riga oder Warschau notwendig, damit wir auch in unserem Alltag rassistischen und die Nazizeit verharmlosenden Sprüchen wirklich überzeugend entgegentreten können.
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Für die Interessenvertretungen der Beschäftigten in der evangelischen oder katholischen Kirche gilt das Mitarbeitervertretungsgesetz, analog zum Betriebsverfassungsgesetz bzw. zu den Personalvertretungsgesetzen. Die Mitarbeitervertretung ist demnach ebenso wie ein Betriebs- oder Personalrat verpflichtet, arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Vorgaben einzuhalten. Als Mitglied der MAV haben Sie daher Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Schulungen, die Ihnen die notwendigen Kenntnisse dafür vermitteln.
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