Besprechung

LPVG NRW: VERFAHRENSRECHTE ZUVERLÄSSIG ANWENDEN

Personalräte, die ihre inhaltlichen Vorstellungen konstruktiv und erfolgreich einbringen und durchsetzen wollen, müssen alle im LPVG vorgesehenen Verfahrensfragen rechtssicher und zuverlässig anwenden können. Wer Anträge der Dienststellenleitung ablehnen oder verändern möchte, muss die vorgeschriebenen Verfahrensabläufe im LPVG NRW beachten. Zwar macht das LPVG den Personalrät*innen im Rahmen ihrer Arbeit keine inhaltlichen Vorgaben, sodass diese ihre Schwerpunkte selbst setzen und eigenständig arbeiten können, aber deren Durchsetzung geht nur unter Beachtung der formellen Verfahren des LPVG. Kenntnisse über das Verfahrensrecht sind somit für die Interessenvertretung elementar. Die dazu erforderlichen Kenntnisse werden im Seminar ausführlich erläutert und anhand praktischer Beispiele vermittelt.

Themen

  • Definitionen Verfahrensrechte
  • Organe im Sinne des LPVG NRW
  • Beteiligungsformen und Verfahrensabläufe
  • Fristen und Verfahren in Beteiligungsangelegenheiten
  • Dienstvereinbarungen und Mitbestimmung
  • Einigungsstelle als Konfliktlösungsinstrument
  • Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht
  • Sanktionsmöglichkeiten bei Rechtsverstößen
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-246161-743
Termin
02.12.2024 bis 03.12.2024
Seminarort
Wegberg-Kipshoven - Hotel Restaurant Esser
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
655 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 207 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sabine Schlüß
Teamassistentin
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