LPVG NRW: DIE EINIGUNGSSTELLE

-Schlichtungsverfahren nach dem LPVG NRW (Online-Seminar)

Können sich der Personalrat und die Dienststellenleitung in einem Mitbestimmungsverfahren nicht auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen, besteht für beide Parteien die Möglichkeit, in dieser Angelegenheit die Einigungsstelle anzurufen (§ 66 Abs. 7 LPVG). In der Sitzung der Einigungsstelle besteht die Möglichkeit, den gesamten strittigen Sachverhalt nochmals mit dem Ziel einer einvernehmlichen Verständigung zu diskutieren. Insofern kann die Einigungsstelle als Schiedsstelle genutzt werden.
In der Einigungsstelle werden die Sachverhalte jedoch entweder abschließend entschieden oder mit einer Empfehlung an das oberste Organ zur endgültigen Beschlussfassung weitergegeben.
Im Seminar wollen wir uns mit dem Charakter und den Möglichkeiten der Einigungsstelle befassen und klären, welche Bedeutung die Einigungsstelle im Rahmen der Mitbestimmungsrechte nach dem LPVG hat.

Themen

  • Funktion und Zusammensetzung der Einigungsstelle
  • Chancen und Risiken des Einigungsstellenverfahrens
  • In welchen Fällen trifft die Einigungsstelle eine Entscheidung, wann eine Empfehlung?
  • Praktischer Ablauf des Einigungsstellenverfahrens
  • Bindungswirkung des Einigungsstellenbeschlusses
  • Anfechtungsmöglichkeiten des Einigungsstellenbeschlusses
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D3-246163-743
Termin
29.07.2024
Seminarort
- Online-Seminar
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
405,00 (USt-frei)
Zielgruppen
Personalräte (LPVG)
Freistellungen
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sabine Schlüß
Teamassistentin
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