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IN ZEHN SCHRITTEN ZU EINEM EFFEKTIVEN BEM

Praktische Anleitung für betriebliche Interessenvertretungen

Der Arbeitgeber muss initiativ werden und Beschäftigten nach langer Krankheit ein wirksames betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2, SGB IX anbieten. Der Erfolg und das Vertrauen hängen dabei maßgeblich von den einzelnen Schritten im BEM ab. Wer führt die Eingliederungsgespräche? Kennen alle gesetzlich genannten Akteur*innen ihre Aufgaben? Werden alle Rehabilitationsträger eingebunden? Wie wird mit den personenbezogenen Daten umgegangen? Erfolgt eine Trennung von Personal- und BEM-Akte – und welche Daten dürfen überhaupt in welche Akte? Und schließlich: Stellt der Abschluss einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung eine Verbindlichkeit in Ablauf Maßnahmengestaltung dar?

Ziel

In diesem Einführungsseminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen sowie die Aufgaben und Rollen der gesetzlichen Akteur*innen.

Themen

  • Von der Feststellung der BEM-Berechtigung bis zur erfolgreichen Eingliederung
  • Die Rolle der betrieblichen Interessenvertretung im BEM-Prozess
  • Wer gehört ins BEM-Team?
  • Tipps für die Führung des BEM-Gesprächs und Maßnahmenfindung
  • Schutz personenbezogener Daten
  • Rechte und Pflichten im BEM sowie Blick auf die aktuelle Rechtsprechung
  • Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum BEM

Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.

 

Hotels / Termine / Preise

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Dortmund - IntercityHotel Dortmund
04.09.2024 - 05.09.2024
840 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 259 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
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