DIE BESTIMMUNGEN DER TARIFVERTRÄGE IM ELEKTROHANDWERK NRW
Was die betriebliche Interessenvertretung wissen muss
Im § 80 Abs. 1, Satz 1 BetrVG ist festgelegt, dass der Betriebsrat darüber zu wachen hat, dass auch die geltenden Tarifverträge zugunsten der Arbeitnehmer*innen angewandt werden. Dieser Überwachungsauftrag kann nur dann wahrgenommen werden, wenn ein Betriebsrat die Tarifverträge seiner Branche auch kennt.
Ausgehend von diesem Auftrag beschäftigen sich die Teilnehmer*innen mit den spezifischen Tarifbedingungen im Elektrohandwerk. Im Mittelpunkt stehen dabei die Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis.
Themen
- Regelungsbereiche von Tarifverträgen, Arten von Tarifverträgen im Elektrohandwerk
- Entgeltrahmenabkommen
- Manteltarifvertrag
- Tarifvereinbarung für Auszubildende
- Umsetzung in die betriebliche Praxis
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D-240605-047
Termin
18.01.2024
Seminarort
Sprockhövel - IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale 285,– Euro (USt-frei), zzgl. Verpflegung ca. 75,– Euro (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Bildungsregion
Bezirksleitung NRW
Status
Bereits ausgebucht
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